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Fälligkeit des 1. Abschlags für Wasser- und Abwassergebühren 2025

Am 1. Mai 2025 wird die 1. Abschlagszahlung für die Wasser- und Abwassergebühren fällig. Die Höhe des Abschlags ist der Jahresrechnung 2024...

Am 1. Mai 2025 wird die 1. Abschlagszahlung für die Wasser- und Abwassergebühren fällig.

Die Höhe des Abschlags ist der Jahresrechnung 2024 zu entnehmen. Für die Abschlagszahlung gehen den Haushalten im Normalfall keine weiteren Zahlungsaufforderungen mehr zu.

Wir bitten um rechtzeitige Überweisung des Abschlags zum Fälligkeitstermin.

Die Konten der Gemeindekasse Simmozheim lauten wie folgt:

Sparkasse Pforzheim Calw, BIC: PZHSDE66XXX

IBAN: DE79 6665 0085 0000 0016 86,

Vereinigte Volksbanken eG, BIC: GENODES1BBV

IBAN: DE61 6039 0000 0059 1140 02,

Bei Vorliegen eines gültigen SEPA-Lastschrift-Mandats wird der Betrag von der Gemeindekasse abgebucht.

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Ausgabe 17/2025
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