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Fälligkeit des Grundsteuerjahresbetrags zum 01.07.2025

Der Grundsteuerjahresbetrag wird am 01.07.2025 zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem zuletzt ergangenen...
QR SEPA-Lastschriftmandat
QR SEPA-LastschriftmandatFoto: Gemeindekasse

Der Grundsteuerjahresbetrag wird am 01.07.2025 zur Zahlung an die Gemeindekasse fällig.

Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem zuletzt ergangenen Bescheid.

Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir Sie, diesen Zahlungstermin einzuhalten. Gerne können Sie uns auch ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Das entsprechende Formular kann bei uns angefordert werden oder steht auf unserer Homepage zum Herunterladen bereit (www.Starzach.de unter Rathaus / Dienstleisutngen A-Z / Zahlungsverkehr).

Bei Zahlungen per Banküberweisung möchten wir Sie darum bitten, unbedingt IhrBuchungszeichen anzugeben, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann.

Bei Fragen hierzu stehen Ihnen Frau Rebmann (Tel. Nr. 07483/188-32, E-Mail: tatjana.rebmann@starzach.de) oder Frau Steffen (Tel. Nr. 07483/188-35, E-Mail: jessica.steffen@starzach.de) vom Steueramt der Gemeinde Starzach gerne zur Verfügung.

Erscheinung
Starzach Bote – Amtsblatt der Gemeinde Starzach
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
von Gemeinde Starzach
19.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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