Aus den Rathäusern

Fälligkeit Grund- und Gewerbesteuer

Am 15.02.2025 wird bei der Grund- und Gewerbesteuer die 1. Vorauszahlungsrate für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig. Zur Vereinfachung der Zahlungsverbuchung...

Am 15.02.2025 wird bei der Grund- und Gewerbesteuer die 1. Vorauszahlungsrate für das Jahr 2025 zur Zahlung fällig.

Zur Vereinfachung der Zahlungsverbuchung bitten wir um Angabe des Buchungszeichens. Bitte überweisen Sie auf folgende Konten:

Kreissparkasse Ludwigsburg

IBAN: DE49 6045 0050 0008 8008 48

BIC: SOLADES1LBG

VR-Bank Ludwigsburg eG

IBAN: DE38 6049 1430 0086 0650 09

BIC: GENODES1VBB

Um die Folgen einer verspäteten Zahlung zu vermeiden, empfiehlt das Steueramt den Steuerpflichtigen, sich am Einzugsverfahren zu beteiligen. Entsprechende Vordrucke sind beim Bürgermeisteramt, Zimmer 40, erhältlich.

Erscheinung
`s Blättle – Mitteilungsblatt Gemeinde Sersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 07/2025
`s Blättle – Mitteilungsblatt Gemeinde Sersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2025

Orte

Sersheim

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von Gemeinde Sersheim
05.02.2025
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