Die Grund- und Gewerbesteuer wird am 15.5.2025 zur Zahlung fällig.
Sofern Sie uns eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben, erfolgt die Abbuchung zum Fälligkeitstermin. Zur Vermeidung von Nebenforderungen (Mahngebühren und Säumniszuschlägen) bitten wir alle Selbstzahler um fristgerechte Überweisung unter Angabe des Buchungszeichens. Den zu zahlenden Betrag entnehmen Sie bitte dem zuletzt zugestellten Gebührenbescheid.
Möchten Sie Ihre Rate bequem per Abbuchungsverfahren bezahlen, benötigen wir von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat. Den entsprechenden Vordruck erhalten Sie beim Steueramt, Frau Jutta Holzwarth/Frau Tanja Fritz oder unter www.oedheim.de (Rathaus + Service/Bürgerservice/Rathausformulare/Fachbereich 1, zentrale Steuerung und Finanzen).
Bei Fragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte an Frau Jutta Holzwarth unter Telefon 07136/278-22 oder per E-Mail an
jutta.holzwarth@oedheim.de. Bei Fragen zur Gewerbesteuer wenden Sie sich bitte an Frau Tanja Fritz unter Telefon 07136/278-21 oder per E-Mail an
tanja.fritz@oedheim.de.