Aus den Rathäusern

Fälligkeit Grundsteuerjahreszahler zum 01.07.2025

Am 01.07.2025 ist die Grundsteuer für die Grundsteuerjahreszahler fällig. Zur Vereinfachung der Zahlungsverbuchung bitten wir um Angabe des Buchungszeichens....

Am 01.07.2025 ist die Grundsteuer für die Grundsteuerjahreszahler fällig.

Zur Vereinfachung der Zahlungsverbuchung bitten wir um Angabe des Buchungszeichens. Bitte überweisen Sie auf folgende Konten:

Kreissparkasse Ludwigsburg

IBAN: DE49 6045 0050 0008 8008 48

VR-Bank Ludwigsburg eG

IBAN: DE 38 6049 1430 0086 0650 09

Um die Folgen einer verspäteten Zahlung zu vermeiden, empfiehlt das Steueramt den Steuerpflichtigen, sich am Einzugsverfahren zu beteiligen. Entsprechende Vordrucke sind beim Bürgermeisteramt, Zimmer 40, erhältlich.

Erscheinung
`s Blättle – Mitteilungsblatt Gemeinde Sersheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
von Gemeinde Sersheim
16.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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