Aus den Rathäusern

Fälligkeit von Grund- und Gewerbesteuer sowie der Wasser- und Abwassergebühren

Am 15.08.2025 wird die dritte Rate der Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig. Wir bitten die Abgabepflichtigen, die auf dem letzten Grundsteuerbescheid...

Am 15.08.2025 wird die dritte Rate der Grundsteuer 2025 zur Zahlung fällig. Wir bitten die Abgabepflichtigen, die auf dem letzten Grundsteuerbescheid angegebene Rate zum 15.08.2025 an die Gemeindekasse zu überweisen.

Am 15.08.2025 ist auch die dritte Vorauszahlungsrate der Gewerbesteuer 2025 zur Zahlung fällig. Bitte überweisen Sie auch hier die im letzten Gewerbesteuerbescheid angegebene Vorauszahlungsrate an die Gemeindekasse.

Die zweite Vorauszahlungsrate der Wasser- und Abwassergebühr 2025 ist am 15.08.2025 ebenfalls zur Zahlung fällig. Bitte überweisen Sie hier die Gebühren bis 15.08.2025 an die Gemeindekasse.

Den Abgabepflichtigen, die am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden wir die fälligen Beiträge zum 15.08.2025 von ihrem Konto abbuchen.

Vielen Dank,

Ihre Gemeindekasse

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Fluorn-Winzeln
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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