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Fälligkeit von Steuern und Abgaben zum 15.05.2026

Am 15.05.2026 werden folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig: 1. Die 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, wie im letzten Steuerbescheid...

Am 15.05.2026 werden folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:

1. Die 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, wie im letzten Steuerbescheid festgesetzt.

2. Die 2. Rate der Grundsteuer wie im Jahresbescheid 2025 bzw. 2026 festgesetzt.

Bitte geben Sie bei den Zahlungen das entsprechende Buchungszeichen an.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden müssen. Um Beachtung der Fälligkeit wird deshalb dringend gebeten.

Erscheinung
Reichenbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2026
von Gemeinde Hochdorf
14.05.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Hochdorf
Lichtenwald
Reichenbach an der Fils
Kategorien
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