Am 15.05.2026 werden folgende Steuern und Abgaben zur Zahlung fällig:
1. Die 2. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung, wie im letzten Steuerbescheid festgesetzt.
2. Die 2. Rate der Grundsteuer wie im Jahresbescheid 2025 bzw. 2026 festgesetzt.
Bitte geben Sie bei den Zahlungen das entsprechende Buchungszeichen an.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass bei verspäteter Zahlung Säumniszuschläge und Mahngebühren nach den gesetzlichen Bestimmungen erhoben werden müssen. Um Beachtung der Fälligkeit wird deshalb dringend gebeten.