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Kommunalpolitik

Fälligkeit von Wasser-/Schmutz-/und Niederschlagsgebühren am 30.12.2025

Am 30.12.2025 ist der 4. Abschlag für Wasserzins- Schmutzwasser-/und Niederschlagsgebühren fällig. Der Zahlungstermin und die zu zahlende Höhe des...

Am 30.12.2025 ist der 4. Abschlag für Wasserzins- Schmutzwasser-/und Niederschlagsgebühren fällig. Der Zahlungstermin und die zu zahlende Höhe des Abschlags sind aus dem letzten übersandten Bescheid ersichtlich. Wir bitten, den Zahlungstermin einzuhalten (Gutschrift spätestens 30.12.2025 bei der Gemeindekasse), damit keine Säumniszuschläge und Mahngebühren angesetzt werden müssen.

Bei der Überweisung bitten wir dringend, das auf den Bescheiden vermerkte Buchungszeichen anzugeben. Teilnehmern am Abbuchungsverfahren wird der fällige Abschlag auf ihrem Konto belastet.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Walheim
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Ausgabe 51/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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