Wir möchten alle Gebührenpflichtigen darauf aufmerksam machen, dass der Gebührenbetrag der 4. Abschlagszahlung 2025 derWasser- und Abwassergebühren am 15. Oktober 2025 zur Zahlung fällig wird.
Barzahler sind selbst für die rechtzeitige Zahlung verantwortlich und haben die Zahlungen zum Fälligkeitstermin zu entrichten. Wenn Sie am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, wird der Abschlag zum Fälligkeitszeitpunkt von Ihrem Girokonto abgebucht.
Für Rückfragen zur Höhe der fälligen Zahlung steht Ihnen das Steueramt (Tel. 9583-21) selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Um Mehrkosten zu vermeiden, erteilen Sie uns bitte ein SEPA-Lastschriftmandat, so dass Sie die Einhaltung der Zahlungstermine nicht selbst überwachen müssen.
Das Formular für SEPA-Lastschriftmandate erhalten Sie im Rathaus oder im Internet unter www.voehringen-bw.de
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