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Fälligkeiten von Grundsteuer und Gewerbesteuer

Am 15. Mai 2026 werden folgende Abgaben zur Zahlung fällig 1. Gewerbesteuer - 2. Vorauszahlungsrate 2026 2. Grundsteuer - 2. Vorauszahlungsrate...

Am 15. Mai 2026 werden folgende Abgaben zur Zahlung fällig

1. Gewerbesteuer - 2. Vorauszahlungsrate 2026

2. Grundsteuer - 2. Vorauszahlungsrate 2026

Bei Zahlungspflichtigen, die der Gemeinde ein Lastschriftmandat erteilt haben, wird der fällige Betrag von dem angegebenen Konto eingezogen.

Bei Überweisungen durch die Bank bitte unbedingt das Buchungszeichen angeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Gemeinde verpflichtet ist, bei verspätet eingehenden Zahlungen Säumniszuschläge und Mahngebühren zu erheben. Ersparen Sie uns und sich diese Maßnahme durch rechtzeitige Bezahlung der fälligen Rate oder erteilen Sie uns ein Lastschriftmandat.

Bürgermeisteramt

-Steueramt-

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