Leider werden unsere Gemeinderäte im Zusammenhang mit einem Bauprojekt in Dossenheim mit unsachlichen und unwahren Behauptungen konfrontiert. Es scheint damit auch in Dossenheim eine Entwicklung Platz zu greifen, dass man das Engagement der ehrenamtlichen Gemeinderäte nicht mehr würdigt, sondern vor allem über die sozialen Medien diskreditiert. Im konkreten Fall werden sie bezichtigt, dass sie „willfährige Vollstrecker“ der Interessen des Bauherrn wären. Diesen Vorwurf weisen wir entschieden zurück.
Baureife Flächen im Ortskern von Dossenheim befinden sich fast ausschließlich in Privatbesitz. Wenn deren Eigentümer diese Flächen veräußern, wollen sie einen maximalen Verkaufspreis erzielen. Wer will es ihnen verdenken? Wegen des hohen Grundstückspreises kommen die Gemeinde oder eine Baugenossenschaft als Käufer nicht zum Zuge. Private Unternehmen werden nur zugreifen, wenn sie glauben, dass sie eine Rendite erzielen. Daher werden diese bestrebt sein, jeden Quadratmeter der erworbenen Fläche zu vermarkten. Ein Ein- oder Zweifamilienhaus mit Garten und großem Abstand zu den Nachbarn schließt sich demnach von vornherein aus. Dagegen versprechen mehrere kleine Studierendenwohnungen und/oder Appartements für ältere Menschen mehr Rendite. Hinzu kommt, dass in der Regel die Investoren Baupläne einreichen, die bis an die Grenzen des rechtlich Möglichen, manchmal auch darüber hinaus gehen. Wer will es ihnen verdenken? Schließlich haben sie viel Geld investiert.
Aufgabe der Gemeindeverwaltung und der Gemeinderäte ist es nun, eine Lösung zu finden, die das Nutzungsrecht der Investoren sowie die Schutzrechte der Nachbarn berücksichtigt und dabei auch das Einfügen des neuen Bauprojektes in die bauliche Umgebung gewährleistet. Werden die Pläne abgelehnt, was häufig der Fall ist, müssen neue Pläne vorgelegt werden. Das Klärungsverfahren beginnt erneut. Wie auch immer die Entscheidung des Gemeinderates ausfällt, letztendlich entscheidet die Baubehörde des Rhein-Neckar-Kreises – alles in allem ein transparentes und geregeltes Verfahren.
Gebäude mit Wohnungen, die erschwingliche Mieten anbieten, können so nicht entstehen. Preisgünstiger Wohnungsbau kann nur auf gemeindeeigenen Flächen erstellt werden. Bestenfalls verkauft die Gemeinde solche Flächen nicht, sondern verpachtet sie an Baugenossenschaften, die günstige Mieten anbieten können, weil der Kaufpreis der Fläche nicht finanziert werden muss. Solche Flächen gibt es nur noch im Norden Dossenheims.
(Hermann/Schmitt)
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