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Falkenmoos

Flächennutzungsplan 2025 - 10. Änderung im Bereich „Falkenmoos“, Gemarkung Buchenberg / Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB - Bekanntmachung...

Flächennutzungsplan 2025

- 10. Änderung im Bereich „Falkenmoos“, Gemarkung Buchenberg / Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

- Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Einleitung des Änderungsverfahrens

Der Gemeinderat der Gemeinde Königsfeld hat am 28.05.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Flächennutzungsplan 2025, wirksam seit 27.01.2012 i. d. F. vom 06.04.2008, im Bereich „Falkenmoos“ auf Gemarkung Buchenberg zu ändern.

Die Gemeinde Königsfeld beabsichtigt für den Änderungsbereich die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur planungsrechtlichen Steuerung einer vorhandenen Gemengelage im Außenbereich mit dem Ziel, die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu sichern.

Um dem Entwicklungsgebot des Baugesetzbuches nach § 8 Abs. 2 zu entsprechen, soll für den Änderungsbereich die Änderung der landwirtschaftlichen Flächendarstellung zu gemischten Bauflächen (M) gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) erfolgen. Die zehnte Änderung des Flächennutzungsplanes wird im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung durchgeführt.

Der Änderungsbereich liegt auf Gemarkung Buchenberg am Nordrand der Gemarkung zur Gemeinde Hardt entlang der Landesstraße L177. Die Abgrenzung erfolgt an der vorhandenen Siedlungssituation und schließt die teilweise bebauten Flächen der Flurstücke Nummern 394, 394/4 und Teilflächen der Flurstücke 391/1, 392/1 westlich der Landesstraße sowie einen Teilbereich des Flurstücks Nummer 391 östlich der Landesstraße ein.

Der Änderungsbereich ist in nachfolgender Karte dargestellt und umfasst eine Fläche von rund 2,4 ha.

Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss zur Einleitung des Änderungsverfahrens gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

Die Bekanntmachung kann auch auf der Homepage der Gemeinde unter

www.koenigsfeld.de/Aktuelles/Oeffentliche-Bekanntmachungen

eingesehen werden.

Auf Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wird ein Vorentwurf zur zehnten Flächennutzungsplanänderung im Planbereich erarbeitet, mit dem die frühzeitige Unterrichtung über die Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird; hierbei besteht dann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die Ankündigung hierzu erfolgt mit einer gesonderten Bekanntmachung zu einem späteren Zeitpunkt.

Königsfeld, 13.06.2025

Fritz Link,

Bürgermeister

Abb.: Planausschnitt des Flächennutzungsplanes 2025 mit Änderungsbereich, Stand 16.05.2025
Abb.: Planausschnitt des Flächennutzungsplanes 2025 mit Änderungsbereich, Stand 16.05.2025.
Erscheinung
Königsfeld im Schwarzwald mit den Ortsteilen – Bürgerinfo und Gästejournal
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Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Königsfeld
13.06.2025
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