Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

FamilienCard Stuttgart

Wenn Sie ein Jahreseinkommen haben, welches 70.000 Euro brutto nicht übersteigt, haben Sie Anspruch auf die Familiencard für jedes Kind bis 16 Jahre...

Wenn Sie ein Jahreseinkommen haben, welches 70.000 Euro brutto nicht übersteigt, haben Sie Anspruch auf die Familiencard für jedes Kind bis 16 Jahre (das heißt bis einen Tag vor dem 17. Geburtstag). Bei Familien mit vier oder mehr Kindern entfällt die Einkommensgrenze. Sie müssen lediglich nachweisen, dass Sie für mindestens vier Kinder, die alle in Ihrem Haushalt leben, Kindergeld beziehen. Die Familiencard gilt immer für ein Kalenderjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember.

Die Familiencard beinhaltet:

  • Ein FamilienCard-Guthaben im Gegenwert von 60 Euro pro Kind oder Jugendlicher/m pro Jahr. Damit können Eintritte, Jahresbeiträge und andere Angebote direkt bezahlt werden.
  • Ermäßigungen in Höhe von 20 Prozent gibt es auf die Gebühren der Stuttgarter Musikschule und die Elternbeiträge der Waldheime
  • eine Ermäßigung auf die Gebühren der städtischen Kinder- und Schulkindbetreuung.

Die FamilienCard erhalten Sie bei der Bürgerinfo im Bezirksamt ohne schriftlichen Antrag, nach Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments. Als Einkommensnachweis können Sie den

  • Steuerbescheid des Vorjahres vorlegen oder, wenn Sie selbstständig sind, jenen des Vorvorjahres. Im Hinblick auf die Einkommensgrenze von 70.000 Euro ist der Gesamtbetrag der Einkünfte nach § 2 Abs. 3 EstG maßgeblich.

Sollte (noch) kein Einkommenssteuer-Bescheid vorliegen, können die Jahreseinkünfte durch andere geeignete Einkommensnachweise nachgewiesen werden.

  • Bonuscard + Kultur vom aktuellen Jahr oder Vorjahr
  • Aktueller Leistungsbescheid nach SGB II, SGB XII, AsylLG, WoGG oder Kinderzuschlag
  • Elektronische Lohnsteuer-Bescheinigung des Vorjahres (Jahres-Gesamtbrutto abzüglich 1.230 Euro Werbungskostenpauschale)
  • Kindergeldbescheid, wenn vier oder mehr Kinder in Ihrem Haushalt leben.

Einen dieser Nachweise benötigen Sie auch, wenn Sie eine vorhandene FamilienCard aus dem letzten Jahr aufladen lassen möchten.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.stuttgart.de/familiencard.

Erscheinung
Münsterblick – Monatliche Nachrichten aus Münster
Ausgabe 05/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Stuttgart
Kategorien
Aus den Rathäusern