Energiewende Bergstraße e. V.
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FAQ #18: Zeitplanung

Frage: Wird ein Genehmigungsverfahren vor der endgültigen Fassung des Teilregionalplans angestrebt oder wird dessen Verabschiedung abgewartet?...
Foto: T. Rinneberg

Frage: Wird ein Genehmigungsverfahren vor der endgültigen Fassung des Teilregionalplans angestrebt oder wird dessen Verabschiedung abgewartet?

Energiewende Bergstraße e. V.:

Mitte 2025 entscheiden die Gemeinderäte, ob und ggf. mit welchem Betreiber ein Gestattungsvertrag unterzeichnet wird. Dies bedeutet, dass der Betreiber ins Genehmigungsverfahren gehen kann, und ein Teil dessen ist die spezielle Artenschutzprüfung, die Teil des Kriterienkatalogs ist, den der Betreiber erfüllen muss.

Diese Artenschutzprüfung dauert ein Jahr, sodass frühestens im Herbst 2026 feststeht, wo konkret Anlagen errichtet werden können, um dem Natur- und Artenschutz Rechnung zu tragen. Eigentlich wäre diese Artenschutzprüfung gar nicht erforderlich, denn zusätzlich hierzu haben die Gemeinderäte bereits beschlossen, das Vorranggebiet um einen Pufferbereich zum Vogelschutzgebiet zu verkleinern, sodass die Vorgaben des Regionalverbands sogar doppelt erfüllt werden, welcher entweder eine Verkleinerung ODER eine Artenschutzprüfung fordert.

Gleichzeitig klärt der Regionalverband Bedenken des Flughafens Mannheim zum Vorranggebiet zusammen mit den anderen Stellungnahmen zur Offenlage von 2024. Am 26. September 2025 wird dann die zweite Offenlage beschlossen. Die Festlegung der Vorranggebiete kann damit zum Jahreswechsel 2025/26 erfolgen. Der überarbeitete Regionalplan kann daher bei der finalen Planung des Windparks berücksichtigt werden.

Auf dem Lammerskopf wurde die FFH-Verträglichkeitsprüfung abgeschlossen, welche mindestens 10 Windräder für möglich erachtet (welche aber von den Gemeinden und dem BUND im Steinachtal angezweifelt wird). Diese Prüfung wird ebenfalls bei der Beurteilung des Regionalverbands einfließen. Die spezielle Artenschutzprüfung steht noch aus, somit ist auch hier keine Entscheidung für einen Windpark vor Veröffentlichung des überarbeiteten Regionalplans möglich.

T. Rinneberg

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Schriesheim
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Ausgabe 16/2025

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