Frage: Es könnte ja sein, dass durch einen Regierungswechsel die ganze EEG-Vergütung gestrichen wird. Dann gehen die Betreiber allesamt pleite und können ihre Windräder nach dem Ende der Betriebszeit nicht zurückbauen. Wie ist das geregelt und sichergestellt, dass so was nicht passiert?
Andre Baumann, Staatssekretär Umweltministerium Baden-Württemberg:
Es ist die Hoheit des Deutschen Bundestages, über das Erneuerbare-Energien-Gesetz zu entscheiden, aber am Ende gelten hoffentlich auch für jede neue Bundesregierung und die Regierungsfraktion des Deutschen Bundestages, dass Fakten über die Politik entscheiden.
Und wie eben gesagt von dem Kollegen von der KEA, die Erneuerbaren, Windenergie und Solar, sind einfach unschlagbar günstig und deswegen ist es sinnvoll, das EEG-Gesetz nur maßvoll zu ändern, weil man die günstigsten und sichersten und auch klimafreundlichsten Energien auch weiterhin fördern sollte.
Micha Jost, Vorsitzender Energiegenossenschaft Starkenburg:
Da war noch ein wichtiger Aspekt in der Frage, das Thema Rückbau. Also an der Stelle ist es so, dass der Betreiber die Baugenehmigung erst dann bekommt, wenn er für den Rückbau eine Bankbürgschaft hinterlegthat. Also bevor der erste Beton fließt, muss schon klar sein, wer den mal nach 20 Jahren oder wann auch immer wieder rausholt bzw. dass das Geld dafür schon da ist.
T. Rinneberg