Frage: Wie soll das Trinkwasser vor Verschmutzung durch den Bau und durch Ölreste und Auswaschungen der Windrad-Fundamente geschützt werden?
Energiewende Bergstraße e. V.
Die Errichtung von Windkraftanlagen in Trinkwasserschutzgebieten in Baden-Württemberg ist stark reglementiert, da hier der Schutz der Trinkwasserversorgung Priorität hat. Die Entscheidung und Genehmigung solcher Projekte und Auflagen bei deren Durchführung liegt bei den unteren Wasserbehörden der Landratsämter oder Stadtkreise. Dabei werden auch Stellungnahmen der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) berücksichtigt. Das Verfahren erfordert in der Regel umfangreiche Gutachten von Hydrogeologen der Behörden und eine enge Abstimmung zwischen Projektierer und Behörden, um die Verträglichkeit von Bau und Betrieb der Anlagen mit dem Trinkwasserschutz sicherzustellen.
Grundsätzlich sind Windräder nicht sonderlich gefährlich für das Grundwasser, da keine Medienleitungen (Wasser, Öl, Abwasser, Gas, …) nötig sind. Bei besonderem Risiko können getriebelose Anlagen errichtet werden, welche keine Schmiermittel benötigen oder Auffangwannen für Löschwasser und Mineralöle.
Windkraftanlagenfundamente, die in Wasserschutzgebieten errichtet werden, enthalten in der Regel spezielle Trinkwasserzemente (z. B. nach DIN EN 197-1), um das Risiko von Auslaugungen zu minimieren und so den Schutz des Grundwassers und der Trinkwasservorkommen sicherzustellen. Sie enthalten keine wasserlöslichen Schadstoffe, sind chemisch beständig und kommen auch bei der Speicherung von Trinkwasser in Betonbecken zum Einsatz.