Aus den Rathäusern

Faschingsumzug 2025

Der Kronauer Faschingsumzug findet am Samstag, den 22. Februar 2025, ab 13.31 Uhr statt. Strecke und Verkehr Der Verlauf der Umzugstrecke ist festgelegt...

Der Kronauer Faschingsumzug findet am Samstag, den 22. Februar 2025, ab 13.31 Uhr statt.

Strecke und Verkehr

Der Verlauf der Umzugstrecke ist festgelegt auf die

Hebelstraße (Zugaufstellung und Schlussetappe ab Einmündung der Schelmenwaldstraße),

den Bereich um den Festplatz herum,

die Seestraße (bis zur Neustraße),

die Neustraße,

die Waldstraße (bis zur Kronenstraße),

die Kronenstraße (bis zur Göbenstraße),

die Göbenstraße und

über die Schelmenwaldstraße und Hebelstraße zum Festplatz zurück.

Für die genannten Straßenzüge gilt am Veranstaltungstag eine verkehrsrechtliche Anordnung, welche die Umzugstrecke gegenüber dem Verkehr ab 11.30 Uhr durch Beschilderung und zusätzliche Sicherungsmaßnahmen absperrt. Eine Umleitungsstrecke ist innerörtlich ausgeschildert.

Wir bitten alle Anwohner ihre Kraftfahrzeuge am Veranstaltungstag außerhalb der Umzugstrecke bzw. in ihren Höfen und Garagen abzustellen.

Sicherheit und Ordnung/Jugendschutz

Wie in Vorjahren wird entlang des Streckenverlaufs von 12.00 bis 16.00 Uhr ein konzessionierter Bereich ausgewiesen. Das Einbringen von alkoholischen Getränken in diesen Bereich ist unmittelbar vor und während der Veranstaltung im gesamten Bereich untersagt bzw. nur Konzessionsinhabern gestattet. Einlasskontrollen finden statt, insbesondere Jugendliche haben damit zu rechnen. Bei Verstößen kann der Zutritt zur Veranstaltung verweigert werden. Die Abgabe alkoholischer Getränke innerhalb des konzessionierten Bereichs ist nur Inhabern einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis gestattet.

„Tankstellen“

Sogenannte „Tankstellen“, an welchen Speisen und Getränke gegen Entgelt abgegeben werden, sind gemäß § 12 Gaststättengesetz genehmigungspflichtig.

Genehmigungen sind schriftlich bis einschließlich spätestens Dienstag, 18.02.2025 bei der Gemeinde Kronau, Hauptamt, Kirrlacher Str. 2, 76709 Kronau, zu beantragen. Antragsunterlagen sind ab sofort beim Bürgerbüro oder als Download auf der Homepage der Gemeindeverwaltung (www.kronau.de) erhältlich.

Die Erlaubnis wird mit Auflagen verbunden, insbesondere ist die Einhaltung der Bestimmungen zum Schutz der Jugend zu gewährleisten. Ebenso wie das Einverständnis des Eigentümers des Grundstücks, auf welchem die Tankstelle betrieben werden soll, vorliegen muss. Der Standort der Tankstelle muss entlang der Zugstrecke bzw. innerhalb des konzessionierten Bereichs liegen.

Gestattungen erhalten örtliche Vereine und gleichgestellte Institutionen sowie Gewerbetreibende, deren Geschäftslokal an der Umzugstrecke liegt. Privatpersonen und sonstige gewerbliche Betreiber werden nicht zugelassen.

Die Gestattungsgebühr beträgt einheitlich 20,00 Euro je Standort. Für die Bereitstellung von Sanitäranlagen und die Absicherung des konzessionierten Bereichs fällt daneben je Erlaubnisinhaber ein pauschaler Kostenbeitrag i.H.v. 100,00 Euro an, der zusammen mit der Gestattungsgebühr zu entrichten ist.

Weitere Auskünfte erteilen:

Armin Einsele Andreas Henninger

07253/9402-18 07253/9402-34

Armin.Einsele@Kronau.de Andreas.Henninger@Kronau.de

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