Stadtverwaltung Weil der Stadt
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Aus den Rathäusern

Fasnet in Weil der Stadt

Großer Fasnetsumzug am Sonntag, 02.03.2025 Höhepunkt der Weiler Fasnet ist der Große Fasnetsumzug der Weil der Städter Narrenzunft AHA. Die Besucher...

Großer Fasnetsumzug am Sonntag, 02.03.2025

Höhepunkt der Weiler Fasnet ist der Große Fasnetsumzug der Weil der Städter Narrenzunft AHA. Die Besucher erwartet ein abwechslungsreicher und närrischer Umzug durch die gesamte Innenstadt mit unterschiedlichsten Maskengruppen, Musikkapellen und fantasievoll gestalteten Umzugswägen.

Den ganzen Tag über herrscht ein fröhliches Narrentreiben in der Innenstadt. Um 14:00 Uhr beginnt der Umzug in der Hermann-Schnaufer-Straße und die Gruppen ziehen über folgende Route Richtung Marktplatz:

Herrenberger Straße, Marktplatz, Stuttgarter Straße, Malmsheimer Straße, Paul-Reusch-Straße, Grabenstraße. In der Grabenstraße teilt sich der Umzug auf.

Die Fußgruppen laufen über die Besengasse und Pforzheimer Straße zurück zum Marktplatz, die Umzugswagen fahren weiter auf der Grabenstraße – Schafhausener Straße zum Marktplatz oder zurück in die Hermann-Schnaufer-Straße.

Auf der gesamten Umzugsstrecke wird für beide Fahrtrichtungen Halteverbot angeordnet. Das Ordnungsamt bittet daher dringend, die angeordneten Sperrungen und Halteverbote zu beachten und bis spätestens 06:00 Uhr sämtliche Fahrzeuge auf der Umzugsstrecke zu entfernen. Danach werden rechtswidrig parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt. Die Kosten für das Abschleppen sind nicht unerheblich und vom Fahrzeughalter zu tragen.

Achtung Autofahrer: Verkehrshinweise für Fasnetssonntag!

Ab 12:00 Uhr sind die nach Weil der Stadt führenden Landes- und Kreisstraßen sowie die gesamte Innenstadt für den Verkehr gesperrt. Lediglich auf der Südumgehung (B 295) ist die Umfahrung Weil der Stadts möglich.

Bitte denken Sie daran, dass die Innenstadt bis ca. 18:00 Uhr vollständig gesperrt bleiben wird. Fahrzeuge, die innerhalb der Sperrung in der Innenstadt abgestellt sind, können während des Umzuges nicht aus der Innenstadt abfahren.

Sollten Sie Gäste zum Umzug erwarten, weisen Sie diese bitte darauf hin, dass ab 12:00 Uhr nur noch außerhalb der Stadt auf besonders ausgewiesenen Parkplätzen geparkt werden kann. Wir empfehlen grundsätzlich, aus Richtung Merklingen über die Landesstraße L 1182 oder aus Malmsheim über die Kreisstraße K 1013 anzufahren. Dort stehen in unmittelbarer Nähe zur Umzugsstrecke etwa 2000 Parkplätze im Gewerbegebiet von Weil der Stadt zur Verfügung. Sonderparkplätze für Schwerbehinderte sind am Parkplatz an der Wolldecke ausgewiesen (Zufahrt über Südumfahrung der B 295) und auf der Brücke über die B 295 in Richtung Sindelfinger Weg ausgewiesen. Eine Zufahrt erfolgt über die Leonberger Straße. Für die Zufahrt für beide Sonderparkplätze ist ein entsprechender Behindertenausweis bei den Ordnern vorzuzeigen.

Schlaue Narren fahren nüchtern

Natürlich wird während dem Großen Umzug auch Alkohol konsumiert. Schlaue Narren lassen aber dann das Auto stehen, denn jedes Glas eines alkoholhaltigen Getränkes kann im Straßenverkehr schon zu viel sein. Eine hohe Geldstrafe oder sogar der Verlust des Führerscheins und dadurch möglicherweise Probleme am Arbeitsplatz können gravierende Folgen einer Alkoholfahrt sein, gar nicht an die Gefährdung anderer Personen durch einen möglichen Unfall zu denken.

Deshalb wird die Polizei gerade in der närrischen Zeit ein verstärktes Augenmerk auf alkoholisierte Autofahrer haben.

Brandgefahr beim Fasnetsumzug

Ein Brand in der Stadt könnte – ganz besonders an diesem Tag – verheerende Folgen haben. Daher bittet das Ordnungsamt, besondere Aufmerksamkeit walten zu lassen, um den Ausbruch von Feuer zu verhindern. Schauen Sie – insbesondere wenn Sie Ihre Wohnung verlassen – nach den elektrischen Geräten (Herd, Heizlüfter usw.) und Öl- oder Kohleöfen.

Straßen für Feuerwehr und Krankenwagen frei halten!

Sollten am Fasnetssonntag Rotes Kreuz und Feuerwehr dringend benötigt werden, ist die Anfahrt wegen des Fasnetsumzugs nicht auf den üblichen Wegen vom Feuerwehrgerätehaus bzw. der Rettungswache in die Wohngebiete möglich. Um eine zügige Anbindung der Rettungskräfte an die Stadt sicherzustellen, wird für die Straßen "Am Spitalweiher, Hauffstraße und Hessestraße" am Fasnetssonntag ab 10:00 Uhr ein absolutes Halteverbot angeordnet. Diese Strecke gilt es, als Verbindungsstraße für Rettungsfahrzeuge freizuhalten.

Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden in dieser Feuergasse nicht geduldet und müssen unverzüglich kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Vollzug der Straßenverkehrsordnung - Verkehrsrechtliche Anordnung

Die Stadtverwaltung Weil der Stadt erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1, § 45 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) folgende verkehrsrechtliche Anordnung:

In der Hessestraße zwischen Einmündung Merklinger Straße und Einmündung Hauffstraße, in der kompletten Hauffstraße, in der Lessingstraße zwischen Einmündung Hauffstraße und Am Spitalweiher sowie Am Spitalweiher zwischen Einmündung Lessingstraße und B 295 wird als Feuergasse ein Notweg eingerichtet. Es werden die Verkehrszeichen VZ 283 (absolutes Halteverbot) mit Zusatz Feuergasse aufgestellt.

Diese Anordnung ist ab Sonntag, 02.03.2025, 10:00 Uhr gültig. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden mit Geldbuße geahndet.

**Bild „Ohne Auto nach Weil der Stadt“ einfügen**

Kinderumzug und Fasnetsverbrennung am Dienstag, 04.03.2025

Der Fasnetsumzug für die Nachwuchs- und Jungnarren beginnt um 14:00 Uhr und dauert bis etwa 15:00 Uhr.

Ab 12:00 Uhr ist die Hermann-Schnaufer-Straße, die Stuttgarter Straße und der Marktplatz für den Verkehr vollständig gesperrt.

Um "Mitternacht" wird die "Fasnet" auf dem Speidelsberg (beim Narrenbrunnen) verbrannt. Die Stuttgarter Straße bleibt daher vom Kinderumzug an bis zum traurigen Ende der Fasnetszeit für den Verkehr gesperrt. Unzulässig geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt.

Erscheinung
Wochenblatt der Stadt Weil der Stadt
NUSSBAUM+
Ausgabe 09/2025

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