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Fassadendämmung bei Denkmalschutz

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt Tipps zur energetischen Sanierung. Um dem Klimaschutz gerecht zu werden, müssen auch denkmalgeschützte...
Altbau mit kunstvoll verzierter Fassade, eingehüllt in Blauregen
Energetische Sanierungen sind trotz Denkmalschutz machbar und sinnvollFoto: LEA

Die Energieagentur Kreis Ludwigsburg LEA e.V. gibt Tipps zur energetischen Sanierung.

Um dem Klimaschutz gerecht zu werden, müssen auch denkmalgeschützte Gebäude energetisch aufgewertet werden. Baulicher Wärmeschutz ist die wichtigste Maßnahme, um den Heizenergiebedarf zu verringern. Bauphysikalisch sinnvoll ist die Wärmedämmung von außen. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist dies aus denkmalpflegerischen oder ästhetischen Gründen nicht immer möglich. Eine Innendämmung kann eine sinnvolle Alternative darstellen.

Dabei werden Wände, die an die Außenluft angrenzen, von innen mit Dämmstoff ausgekleidet. Für eine möglichst geringe Verringerung des Wohnraums fällt die Dämmschicht dünner als im Außenbereich aus. Dennoch können Innendämmungen die Energieeffizienz eines Gebäudes deutlich verbessern. Wärmeverluste an Wärmebrücken werden allerdings nicht im selben Maße reduziert und benötigen eine Flankendämmung. Die Innendämmung wird luftdicht, aber mit diffusionsoffenen Baustoffen ausgeführt. Über den Dämmstoff kann so Feuchtigkeit reguliert werden. Der Umgang mit Feuchtigkeit spielt bei Innendämmungen generell eine wichtige Rolle, da Tauwasserbildung hinter der Dämmschicht bei unsachgerechter Ausführung oder der Wahl des falschen Systems zu Schimmel und Bauschäden führen kann.

Jedes Denkmal ist einzigartig. Allgemeingültige Lösungen gibt es nicht. Um gute Entscheidungen zu treffen, sollten qualifizierte Energieberatende mit Zusatzqualifikation „Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ hinzugezogen werden. Scheuen Sie sich nicht, entsprechende Qualifikationen und Referenzen anzufragen. Energieberatende sind auch für die Beantragung von Fördermitteln erforderlich und informieren darüber, von welchen gesetzlichen Mindestanforderungen denkmalgeschützte Gebäude befreit sind.

Termine für die kostenfreie, telefonische Erstberatung gibt es bei der LEA unter 07141 68893-0.

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