Aus den Rathäusern

Fehlerhafte Grundsteuermessbescheide

Vonseiten des Finanzamtes Schwetzingen werden aktuell geänderte Grundsteuer mess bescheide versandt. Die Änderung bezieht sich auf geänderte Bodenrichtwerte....

Vonseiten des Finanzamtes Schwetzingen werden aktuell geänderte Grundsteuermessbescheide versandt. Die Änderung bezieht sich auf geänderte Bodenrichtwerte.

Die Grundsteuer basiert auf Bodenrichtwerten, die auf den Stichtag 01.01.2022 beschlossen wurden. Angezeigt werden diese Werte im BORIS-System für Baden-Württemberg. Parallel wird das BORIS-System mit den „städtebaulichen“ Bodenrichtwerten geführt, die sich in den jährlichen Überprüfungen ändern können, ohne dass dies Auswirkungen auf die Werte der Grundsteuer hat.

Aufgrund eines Fehlers wurden leider die „städtebaulichen“ Bodenrichtwertänderungen ebenfalls in das steuerliche Portal geladen, wodurch es in wenigen Bodenrichtwertzonen zu fehlerhaften Korrekturen kam. In Oftersheim betrifft dies überwiegend die Bodenrichtwertzone Oftersheim Nord bzw. Nord-West. Die Grundstücke in dieser Zone haben hierdurch einen fehlerhaften Bodenrichtwert im Grundsteuermessbescheid erhalten. Die korrekten Werte sind für mit Einfamilien- und Zweifamilienhäusern bebaute Grundstücke 930 €/m² statt 970 €/m² und für mit Mehrfamilienhäusern bebaute Grundstücke 970 €/m² statt 1.000 €/m².

Bitte überprüfen Sie Ihren aktuellen Grundsteuermessbescheid.

Eine Korrektur wird voraussichtlich ab April dieses Jahres erfolgen.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Oftersheim
Ausgabe 05/2025
von Gemeinde Oftersheim
31.01.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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