Der fehlerhafte Versand von Grundsteuerbescheiden in Neckarsulm war „ein bedauerlicher Einzelfall“. Zu diesem Ergebnis ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gelangt. In einem Schreiben an die Stadt Neckarsulm bewertet die Bonner Bundesbehörde den Vorfall und stellt fest, dass dieser „allein durch den Dienstleister verschuldet wurde“. Ein technischer Systemfehler beim beauftragten Dienstleister hatte dazu geführt, dass Grundsteuerbescheide von zehn Eigentümerinnen und Eigentümern versehentlich anderen Adressaten zugestellt wurden. Zudem kam es zu Doppelsendungen, die aber keine Datenschutzprobleme darstellten.
Die Stadtverwaltung hatte daraufhin die betroffenen zehn Adressaten informiert und umgehend Maßnahmen ergriffen, um die Fehlerquelle zu lokalisieren und den Vorfall zu beheben. Zudem meldete die Stadtverwaltung den Vorgang beim Landes- und später der Bundesdatenschutzbeauftragten und gab eine Stellungnahme ab.
Der Systemfehler beim Dienstleister konnte behoben werden. Den zehn betroffenen Empfängern wurden ihre Grundsteuerbescheide nachträglich zugestellt. Beim zweiten Versanddurchlauf wurden zudem die Bankdaten unkenntlich gemacht.
Diese „für die Zukunft getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen machen ein zusätzliches datenschutzaufsichtsrechtliches Einschreiten meinerseits entbehrlich“, erklärt die Bundesdatenschutzbeauftragte und bestätigt die Wirksamkeit der städtischen Maßnahmen: „Hierdurch können Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften nach Möglichkeit zukünftig vermieden werden.“ (snp)