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Fehlermanagement & Kombibad

Ich möchte mit etwas Positivem anfangen, das am Ende der Sitzung kam: Feldbrücke, Sanierung Fußweg. Alle Fraktionen zeigten sich sehr verwundert, wie...

Ich möchte mit etwas Positivem anfangen, das am Ende der Sitzung kam: Feldbrücke, Sanierung Fußweg. Alle Fraktionen zeigten sich sehr verwundert, wie so ein Schadensbefund unbemerkt bleiben konnte und überhaupt so schnell entstand. Herr Walter stellte öffentlich klar, das sei kein Versäumnis des TÜVs, sondern der Gemeinde. Und das nenne ich korrektes Fehlermanagement! Keine Salami-Taktik (nur zugeben, was unumstößlich ist), sondern Benennung der Ursache um solches in Zukunft zu vermeiden. Es geht klar um die Zukunft, nicht um Schuld. Das vermisse ich im Umgang mit Fehlern nicht nur in der Politik, auch im Alltag. Chapeau und Danke!

Das Thema der Sitzung, das sicher am meisten Aufmerksamkeit im Ort bekommt, ist der Start der Umsetzung des Kombibads. Seit Beginn der Diskussion kennt man uns als kritische Stimme – aus Haushaltsgründen, nicht, weil wir Ihnen und euch (und uns) kein Bad gönnen. Der Text, den das Landratsamt zur Haushaltsbewilligung geschickt hat, bestärkt uns einmal mehr in unserer Einschätzung und es verwundert uns immer wieder, warum bei diesen Worten unsere Kolleg:innen im Rat nicht zu ähnlichen Schlüssen kommen. So steht hier leicht gekürzt zu lesen:

Im Haushaltsjahr 2025 gelingt es der Gemeinde Ilvesheim nicht, ihren Ressourcenbedarf vollständig zu erwirtschaften […]. Die Jahre 2026 bis 2028 geben keinen Anlass zur Hoffnung, dass sich die Gemeinde einer schwarzen Null wird nähern können. Vielmehr kann die Entwicklung der Erträge nicht Schritt halten mit der Entwicklung der Aufwendungen. […]

In Anbetracht dessen und unter Berücksichtigung der derzeit unsicheren gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sei nochmals ausdrücklich auf unsere Anmerkungen in der letztjährigen Haushaltsverfügung hingewiesen. Die Rechtsaufsichtsbehörde geht insofern davon aus, dass den gemeindlichen Entscheidungsträgern weiterhin bewusst ist, dass eine Planung mit Erlösen aus der Veräußerung gemeindeeigener Grundstücke mit nicht zu unterschätzende Haushaltsrisiken verbunden ist und Verbindlichkeiten für die Folgejahre erst eingegangen werden sollten, sobald der Eingang der eingestellten Grundstückserlöse sicher ist.

Darüber hinaus wird durch das gemeindliche Investitionsverhalten und den damit einhergehenden Folgekosten (steigende Personal-, Sach- und Abschreibungsaufwendungen) die Struktur des Ergebnishaushaltes künftig noch stärker belastet […]

Sorry für den langen Auszug. Welchen Satz hätte ich da noch kürzen können in seiner Aussagekraft?

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Ausgabe 19/2025
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