Zum Schutz der Feiertage ist im Landesglücksspielgesetz ein Verbot zum Betrieb von Spielhallen sowie von Geldspielgeräten in Gaststätten festgelegt. Alle Spielhallenbetreiber und Gastwirte werden auf diese Regelung besonders hingewiesen.
Das Verbot gilt im Jahr 2024 an folgenden Feiertagen: