Aus den Rathäusern

Feiertagsbestimmungen für Spielhallen und den Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten

Zum Schutz der Feiertage ist im Landesglücksspielgesetz ein Verbot zum Betrieb von Spielhallen sowie von Geldspielgeräten in Gaststätten festgelegt....

Zum Schutz der Feiertage ist im Landesglücksspielgesetz ein Verbot zum Betrieb von Spielhallen sowie von Geldspielgeräten in Gaststätten festgelegt. Alle Spielhallenbetreiber und Gastwirte werden auf diese Regelung besonders hingewiesen.

Das Verbot gilt im Jahr 2024 an folgenden Feiertagen:

  • Karfreitag, 29. März
  • Allerheiligen, 1. November
  • Volkstrauertag, 17. November
  • Buß- und Bettag, 20. November
  • Totensonntag, 24. November
  • Heiligabend, 24. Dezember
  • Erster Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember
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von Gemeinde SersheimGemeinde Sersheim
20.03.2024
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