Im Landesglückspielgesetz ist an bestimmten Feiertagen ein Verbot zum Betrieb von Spielhallen sowie von Geldspielgeräten in Gaststätten festgelegt.
Das Verbot gilt im Jahr 2024 an folgenden Feiertagen:
Heiligabend, 24. Dezember
Erster Weihnachtsfeiertag, 25. Dezember
Regelungen nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG)
Die Nachfragen zu den Regelungen des Sonn- und Feiertagsgesetzes häufen sich immer zu u.a. welche Veranstaltungen an den einzelnen Feiertagen zugelassen sind. Im Folgenden finden Sie deshalb eine Übersicht, was an den einzelnen Sonn- und Feiertagen nicht erlaubt ist.
Nach § 6 Abs. 1 des FTG sind an den Sonn- und Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten, soweit in gesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. Diese Regelung gilt nicht für den landwirtschaftlichen Betrieb.
Des Weiteren sind grundsätzlich verboten:
zu denen öffentlich eingeladen wird oder für die Eintrittsgelder erhoben wird.