Bildung

Ferienbetreuung an Grundschulen

Die Stadt Göppingen bietet Schülerinnen und Schülern von städtischen Grundschulen, die in Göppingen und den Stadtbezirken wohnen, eine umfassende...

Die Stadt Göppingen bietet Schülerinnen und Schülern von städtischen Grundschulen, die in Göppingen und den Stadtbezirken wohnen, eine umfassende Betreuung rund um die Schulferien an. Die Betreuung erfolgt von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) von 7 bis 13 Uhr (ohne Mittagessen) oder ganztägig von 7 bis 17 Uhr (mit verpflichtendem Mittagessen). Die festgelegten Betreuungsstandorte werden bei jeder Anmeldezahl bespielt, es gibt keine Mindestteilnehmerzahl.

Anmeldevoraussetzungen

Es können Kinder aller Göppinger Grundschulen während ihrer Grundschulzeit für die Ferienbetreuung angemeldet werden. Hierbei ermöglichen wir bewusst auch schon eine Anmeldung in den Sommerferien, in welchen der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule vollzogen wird, wie auch in den Sommerferien, in welchen der Übergang von der Grund- zur weiterführenden Schule vollzogen wird. Kinder, die keine städtische Grundschule besuchen, werden in der Ferienbetreuung, sofern noch Plätze zur Verfügung stehen, ebenfalls betreut. Hier wird ein Preisaufschlag von 50 % auf die Betreuungsgebühr erhoben. Bei Mitarbeitern der Stadt Göppingen gilt diese Regelung nicht, dies muss auf dem Anmeldeformular vermerkt werden. Anmeldeschluss ist immer 4 Wochen vor Ferienbeginn. Die schriftliche Teilnahmebestätigung für die Ferienbetreuung erfolgt immer nach dem Anmeldeschluss.

Gebühren & Stornierung

pro Woche und Kind1 Kind2 Kinderab 3 Kindernab 4 Kindern
7 bis 13 Uhr40 Euro32 Euro28 Euro24 Euro
7 bis 17 Uhr inkl. Mittagessen106 Euro90 Euro82 Euro64 Euro

Bonuskarte

Inhabern der städtischen Bonuskarte wird eine Ermäßigung von 50 Prozent auf den Betreuungspreis gewährt. Auf Antrag und Nachweis werden Geschwisterkinder über 18 Jahren für die Dauer des Kindergeldbezugs bei der Ermittlung der Kinderzahl in der Familie berücksichtigt. Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung unterstützt Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen u. a. durch Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Ferienbetreuung, Sport- und sonstige Vereine). Für alle Leistungen der Bildung und Teilhabe ist für jedes Kind ein Bewilligungsbescheid (Gutschein) aufgrund eines Antrags beim Jobcenter oder der Wohngeldstelle (Landratsamt) erforderlich.

Bezahlung

Die Bezahlung der Gebühren ist vor Beginn der Betreuung zu leisten. Eine Stornierung der Ferienbetreuung und der daraus resultierenden Gebühren ist bis vier Wochen vor Ferienbeginn (vor Anmeldeschluss) möglich. Danach ist keine kostenfreie Stornierung mehr möglich. Bei Erteilung eines SEPA-Mandates erfolgt die Abbuchung automatisch. Die dem Anmeldformular beigefügte Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschrift gilt bis auf Widerruf und ist nur dann auszufüllen, wenn sie zum ersten Mal erteilt wird oder Änderungen in der Bankverbindung mitgeteilt werden sollen. Eine Übertragung von SEPA-Lastschriften, die für die Schülerbetreuung oder Mittagsverpflegung erteilt wurden, ist nicht möglich. Für jeden Auftrag und jedes Kind ist eine separate Abbuchungserlaubnis zu erteilen. Es gilt die Nutzungs- und Entgeltordnung der Stadt Göppingen vom 01.09.2023.

Ferientermine Schuljahr 2024/2025

  • Sommerferien 31.07.-12.09.2025 (Anmeldeschluss 03.07.2025)

Nähere Infos auf der Homepage der Stadt Göppingen: www.goeppingen.de/lernen/schulen/ferienbetreuung

Erscheinung
Göppinger Stadtbezirks-Nachrichten Bezgenriet-Jebenhausen
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
von Bezirksamt Bezgenriet
16.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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