Ferienzeit ist Reisezeit – aber nur mit gültigem Ausweisdokument!

Jeder freut sich auf den lang ersehnten Urlaub. Doch oft wird dabei ein wichtiges Detail übersehen: gültige Reisedokumente. Es empfiehlt sich daher,...
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Jeder freut sich auf den lang ersehnten Urlaub. Doch oft wird dabei ein wichtiges Detail übersehen: gültige Reisedokumente. Es empfiehlt sich daher, schon vor der Reisesaison das Ablaufdatum von Personalausweisen und Reisepässen zu prüfen.

Dauer

Ein neuer Reisepass dauert in der Regel etwa vier bis sechs Wochen, Personalausweise dauern in der Regel zwei bis drei Wochen. Für Kurzentschlossene gibt es gegen Aufpreis einen sogenannten „Expresspass“, der innerhalb von vier bis fünf Werktagen abholbereit ist.

Ein vorläufiger Reisepass (mit verkürzter Gültigkeitsdauer von einem Jahr) kann nur dann ausgestellt werden, wenn selbst ein Expresspass nicht mehr rechtzeitig zur Reise fertig wäre. Aber Vorsicht: Der vorläufige Reisepass ist nicht für jedes Reiseland gültig und es muss gegenüber dem Bürgerbüro nachgewiesen werden, dass ein „Expresspass“ zeitlich nicht mehr reicht.

Mitzubringen sind

Zum Beantragen dieser Reisedokumente wird jeweils ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als sechs Monate) und der bisherige Reisepass/Personalausweis benötigt.

Ausweisdokumente für Minderjährige

Außerhalb Deutschlands müssen sich auch Kinder unter 16 Jahren ausweisen können. Die Kinderreisepässe wurden zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Zu beantragen sind jetzt Personalausweis oder Reisepass, je nachdem, wohin die Reise geht. Mitzubringen sind für Minderjährige die Ausweise beider Eltern sowie ein aktuelles, biometrietaugliches Lichtbild, Geburtsurkunde oder bisheriges Ausweisdokument und eine von beiden Eltern unterzeichnete Zustimmungserklärung, die online unter www.goeppingen.de -> Organisieren -> Bürgerbüro abgerufen werden kann. Die Kinder müssen ebenfalls bei der Antragstellung anwesend sein.

Wichtig:

Man sollte sich vorab über die Einreisebestimmungen des Urlaubsziels informieren. Das Bürgerbüro darf hierzu aufgrund gesetzlicher Vorgaben keine Auskünfte erteilen!

Aktuelle Einreisebestimmungen für alle Länder findet man unter www.auswaertiges-amt.de.

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Ausgabe 22/2025
von Bezirksamt Bartenbach
27.05.2025
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