Aus den Rathäusern

Ferienzeit – Reisezeit: Sind Ihre Pässe noch gültig?

Bitte denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Ausweispapiere zu überprüfen. Häufig wird dabei festgestellt, dass man keine gültigen Ausweispapiere mehr...

Bitte denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Ausweispapiere zu überprüfen. Häufig wird dabei festgestellt, dass man keine gültigen Ausweispapiere mehr besitzt bzw. die Gültigkeitsdauer der Dokumente nicht mehr ausreicht.

Es wird deshalb um Beachtung folgender Hinweise gebeten:

Die Antragstellung muss persönlich bei der Pass- bzw. Ausweisbehörde erfolgen, bei welcher der/die deutsche Antragsteller/-in mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Beantragung Personalausweis:
  1. gültiges Identitätsdokument (bisheriger Personalausweis, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  2. aktuelles biometrisches Passbild

Bei Antragstellern unter 16 Jahren sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  1. Ausweisdokumente bzw. Kopien der Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
  2. Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
  3. ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht bei nur einer erziehungsberechtigten Person

Das persönliche Erscheinen des Kindes/Jugendlichen zusammen mit einem sorgeberechtigten Elternteil ist verpflichtend.

Gebühr:

37,00 € ab dem 24. Lebensjahr

22,80 € bis zum 24. Lebensjahr

10,00 € vorläufiger Personalausweis

Dauer: ca. 2 - 3 Wochen

  • Beantragung Reisepass:
  1. gültiges Identitätsdokument (bisheriger Personalausweis, sonst der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
  2. aktuelles biometrisches Passbild

Gebühr:

70,00 € ab dem 24. Lebensjahr

37,50 € bis zum 24. Lebensjahr

Dauer: ca. 4 - 5 Wochen

Express-Reisepass:

32,00 € zusätzlich zur Grundgebühr

Dauer: ca. 3 - 5 Werktage

Bei Antragstellern unter 18 Jahren sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  1. Ausweisdokumente bzw. Kopien der Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten
  2. Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten
  3. ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht bei nur einer erziehungsberechtigten Person

Das persönliche Erscheinen des Kindes/Jugendlichen zusammen mit einem sorgeberechtigten Elternteil ist verpflichtend.

Termine beim Pass- und Meldeamt können über die Ketscher Homepage unter www.ketsch.de in der Rubrik Einrichtungen / Rathaus / Bürgerservice vereinbart werden. Der Button „Terminvergabe“ ist zudem auf der Startseite der Homepage zu finden.

Erscheinung
Ketscher Nachrichten
Ausgabe 26/2025
von Gemeinde Ketsch
25.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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