Bitte denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Ausweispapiere zu überprüfen. Häufig wird dabei festgestellt, dass man keine gültigen Ausweispapiere mehr besitzt bzw. die Gültigkeitsdauer der Dokumente nicht mehr ausreicht.
Es wird deshalb um Beachtung folgender Hinweise gebeten:
Die Antragstellung muss persönlich bei der Pass- bzw. Ausweisbehörde erfolgen, bei welcher der/die deutsche Antragsteller/-in mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Bei Antragstellern unter 16 Jahren sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Das persönliche Erscheinen des Kindes/Jugendlichen zusammen mit einem sorgeberechtigten Elternteil ist verpflichtend.
Gebühr:
37,00 € ab dem 24. Lebensjahr
22,80 € bis zum 24. Lebensjahr
10,00 € vorläufiger Personalausweis
Dauer: ca. 2 - 3 Wochen
Gebühr:
70,00 € ab dem 24. Lebensjahr
37,50 € bis zum 24. Lebensjahr
Dauer: ca. 4 - 5 Wochen
Express-Reisepass:
32,00 € zusätzlich zur Grundgebühr
Dauer: ca. 3 - 5 Werktage
Bei Antragstellern unter 18 Jahren sind folgende Unterlagen mitzubringen:
Das persönliche Erscheinen des Kindes/Jugendlichen zusammen mit einem sorgeberechtigten Elternteil ist verpflichtend.
Termine beim Pass- und Meldeamt können über die Ketscher Homepage unter www.ketsch.de in der Rubrik Einrichtungen / Rathaus / Bürgerservice vereinbart werden. Der Button „Terminvergabe“ ist zudem auf der Startseite der Homepage zu finden.