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Feste feiern – aber sicher: Lebensmittelhygiene bei Vereins- und Straßenfesten

Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sowie die Abteilung Gesundheit im Landratsamt Tübingen raten Vereinen und Veranstaltern, sich...

Die Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sowie die Abteilung Gesundheit im Landratsamt Tübingen raten Vereinen und Veranstaltern, sich im Vorfeld von Festen und Veranstaltungen über wichtige Aspekte bei der Zubereitung und Ausgabe von Lebensmitteln zu informieren. Die Einhaltung von hygienischem Mindeststandards trägt entscheidend dazu bei, eine nachteilige Beeinflussung von Lebensmitteln so gut wie möglich zu verhindern. Damit ist ein wesentlicher Faktor einer gelungenen Veranstaltung gegeben – der Schutz der Gesundheit der Gäste. Denn es kann bei falscher Zubereitung und Lagerung schnell zu einer explosionsartigen Vermehrung von Krankheitserregern kommen. Wer selbst akut erkrankt ist, kann unter Umständen Krankheitserreger auf die Lebensmittel übertragen. Dies hat teilweise schwerwiegende Erkrankungen bei den Betroffenen zur Folge. Aber auch bereits wenige Keime können Symptome wie Durchfall, Übelkeit, Kopfschmerzen und Fieber verursachen.

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bietet zusammen mit der Akademie Ländlicher Raum eine kostenfreie Veranstaltung rund um das Thema Lebensmittelhygiene bei Vereins- und Straßenfesten in drei Online-Terminen an:

1. Oktober 2024 | Beginn: 16.00 Uhr

7. November 2024 | Beginn: 14.00 Uhr

29. Januar 2025 | Beginn: 16.00 Uhr

Anmeldung: Online: www.alr-bw.de oder per E-Mail unter alr@lel.bwl.de

Anmeldeschluss ist jeweils 3 Tage vor der Veranstaltung.

Weitere Informationen findet man unter www.kreis-tuebingen.de/lebensmittel. Unter anderem findet sich dort auch ein Merkblatt für Vereine und Veranstalter.

Erscheinung
Gemeindebote – Amtsblatt Gemeinde Bodelshausen
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Ausgabe 32/2024
von Landratsamt Tübingen
09.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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