Im Rahmen der Grundsteuerreform müssen alle Kommunen in Deutschland die Hebesätze für die Grundsteuer neu festlegen. In der Sitzung vom 23.10.2024 hat der Gemeinderat die neuen Hebesätze in einer eigenen Hebesatzsatzung beschlossen. Der Hebesatz der Grundsteuer A wurde auf 225 % sowie der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 203 % festgelegt.
Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessung der Grundsteuer deutschlandweit für verfassungswidrig erklärt, da diese auf nicht fortgeschriebenen Werten aus dem Jahr 1964 beruhte. Mit dem Grundsteuer-Reformgesetz aus dem Jahr 2019 hat der Bund einen gesetzlichen Rahmen für die Neuregelung der Grundsteuer in Deutschland durch die einzelnen Bundesländer geschaffen. Das Land Baden-Württemberg hat daraufhin im Jahr 2020 ein Landesgrundsteuergesetz erlassen. Ab dem 01.01.2025 basiert die Berechnung der Grundsteuer damit auf einer neuen gesetzlichen Grundlage.
Die bereits in den Jahren 2022 bis 2024 vom Finanzamt versandten Grundlagenbescheide (Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid) sind für die Kommune bindend. Die Steuerverwaltung der Stadt Kirchheim unter Teck empfiehlt daher jedem Steuerpflichtigen die Prüfung der vorliegenden Grundlagenbescheide des Finanzamts. Bereits vor Erhalt des neuen Grundsteuerbescheids sollten Unklarheiten zeitnah direkt mit dem zuständigen Finanzamt Nürtingen (Telefon 07022/7090, Fax 07022/709-120) geklärt werden.
Die Verwendung aktueller Bodenrichtwerte der Gutachterausschüsse führt zu einer flächendeckenden Änderung der Grundsteuerwerte und in der Folge auch der Grundsteuermessbeträge. Diese werden mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert und ergeben die neue Grundsteuer. Für Fragen zum Bodenrichtwert ist der Gemeinsame Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen (Telefon 07022/242340) zuständig.
Die Hebesätze wurden so gewählt, dass das Grundsteueraufkommen der Stadt insgesamt nicht höher ausfällt als vor der Reform (Aufkommensneutralität). Die Aufkommensneutralität bezieht sich dabei ausschließlich auf das von der Kommune erzielte gesamte Grundsteueraufkommen und nicht auf die Steuerlast der einzelnen Steuerpflichtigen.
Folgende Hebesätze hat der Gemeinderat in der Sitzung am 23.10.2024 festgesetzt:
- Grundsteuer A: 225 % (vorher: 310 %)
- Grundsteuer B: 203 % (vorher: 395 %)
Die Reform wird sich trotz Aufkommensneutralität unmittelbar auf die Grundsteuerlast der Steuerpflichtigen auswirken und es wird teilweise zu wesentlichen Verschiebungen bei der Besteuerung zwischen den einzelnen Steuerpflichtigen kommen. Manche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden künftig mehr und manche weniger Grundsteuer bezahlen. Diese Verschiebungen können von der Stadt Kirchheim unter Teck nicht beeinflusst werden.
Da sich die Rechtsgrundlage für die Grundsteuer ändert, werden im kommenden Jahr alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer einen Grundsteuerbescheid erhalten. Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 verschickt.
Die Stadt Kirchheim unter Teck rechnet in diesem Zusammenhang mit einem hohen Aufkommen an Fragen. Das Sachgebiet Steuern und Abgaben ist bemüht, schnellstmöglich alle Anfragen abzuarbeiten. Es wird jedoch mit einem erhöhten Arbeitsaufkommen gerechnet, weshalb bereits vorab um Verständnis gebeten wird, wenn die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nimmt als üblich.
Für Rückfragen, die sich nicht auf die Grundlagenbescheide des Finanzamts beziehen, steht die Mailadresse steuern@kirchheim-teck.de zur Verfügung.
Zudem finden sich Informationen rund um die Grundsteuerreform auf der städtischen Homepage: www.stadt-kirchheim-teck.de