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Festsetzung der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026

1. Steuerfestsetzung Der Gemeinderat hat durch Hebesatzsatzung vom 22.10.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer festgesetzt auf - 380 v. H. für...

1. Steuerfestsetzung

Der Gemeinderat hat durch Hebesatzsatzung vom 22.10.2024 die Hebesätze für die Grundsteuer festgesetzt auf

- 380 v. H. für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und

- 142 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B).

Die Hebesätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.

Für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 51 Abs. 3 Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in derselben Höhe wie für das Kalenderjahr 2025 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.

Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Dies gilt nicht, wenn Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eintreten. In diesen Fällen ergeht anknüpfend an den Messbescheid des Finanzamts ein entsprechender schriftlicher Grundsteuerbescheid.

2. Zahlungsaufforderung

Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer 2026 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, unter Angabe des Buchungszeichens, auf eines der in diesem Bescheid angegebenen Bankkonten der Gemeindekasse Hochdorf zu überweisen.

3. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Hochdorf, Kirchheimer Str. 53, 73269 Hochdorf oder beim Landratsamt Esslingen, Pulverwiesen 11, 73728 Esslingen am Neckar einzulegen. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung, d. h. die angeforderten Beträge müssen trotz Widerspruch fristgerecht gezahlt werden.

4. Auskünfte

Auskünfte erteilt die Kämmerei der Gemeinde Hochdorf, Kirchheimer Straße 53, 73269 Hochdorf, Telefon 07153-5006-32.

Hochdorf, den 19.12.2025

gez.

Kuttler

Bürgermeister

Erscheinung
Reichenbacher Anzeiger
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Gemeinde Hochdorf
18.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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