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Festsetzung der Grundsteuer, Hundesteuer und Gewerbesteuer 2026

Festsetzung der Grundsteuer 2026 Die Versendung der Grundsteuerjahresbescheide (bei Änderungen) erfolgt im Januar 2026. In diesem Jahr erhalten...

Festsetzung der Grundsteuer 2026

Die Versendung der Grundsteuerjahresbescheide (bei Änderungen) erfolgt im Januar 2026.

In diesem Jahr erhalten nur die Steuerpflichtigen einen neuen Grundsteuerbescheid, bei denen sich eine Änderung in den Eigentumsverhältnissen ergeben hat.

Für die Steuerpflichtigen, die die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, als sei ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen (§27 Abs. 3 GrStG).

Gegen diese durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Gemeinde Neunkirchen, Marktplatz 1,

74867 Neunkirchen oder beim Landratsamt Mosbach, Neckarelzer Str. 7, 74821 Mosbach Widerspruch eingelegt werden.

Die Fälligkeitstermine für die Grundsteuer noch kurz im Überblick:

  1. Rate 15.02.2026
  2. Rate 15.05.2026
  3. Rate 15.08.2026
  4. Rate 15.11.2026

Jahreszahler 01.07.2026

Um die Zuordnung der Zahlung zu vereinfachen, möchten wir Sie bitten, bei künftigen Überweisungen unbedingt das auf dem Bescheid angegebene Buchungszeichen (bei der Grundsteuer beginnt dieses immer mit 5.0100….) anzugeben.

Hundesteuer 2026

Die Hundesteuerbescheide für 2026 werden ebenfalls im Januar zugestellt.

Die ausgegebenen Hundesteuermarken sind weiterhin gültig. Bei Verlust der Steuermarke erhalten Sie vom Steueramt gegen eine Gebühr von 5,00 € eine neue Marke.

Die Hundesteuer wurde lt. Gemeinderatsbeschluss vom 21.05.2021 wie folgt festgesetzt:

Für den Ersthund 96,00 €

Für jeden weiteren Hund 192,00 €

Für jeden Kampfhund und gefährlichen Hund 600,00 €

Für jeden weiteren Kampfhund und gefährlichen Hund 1.200,00 €

Zwingersteuer 204,00 €

Die Steuerpflicht beginnt am ersten Tag des auf den Beginn des Haltens folgenden Kalendermonats, frühestens mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

Beginnt die Hundehaltung bereits am ersten Tag eines Kalendermonats, so beginnt auch die Steuerpflicht mit diesem Tag.

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird. Die Abmeldung ist innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung anzuzeigen.

Gewerbesteuer 2026

Für die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen ab 2026 werden keine gesonderten Bescheide zugestellt.

Hierfür gelten die Vorauszahlungen, die auf den letzten zugestellten Bescheiden festgesetzt wurden.

Erscheinung
Kleiner Odenwald – aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
von Gemeinde Neunkirchen
17.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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