Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Gruppenklärwerk Talhausen hat am 09.04.2025 für den Zweckverband den Wirtschaftsplan 2025 beschlossen und die Jahresrechnung 2023 festgestellt. Nachfolgend die dafür erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen.
Die Veröffentlichungen finden Sie auch auf der Homepage des Zweckverbands Talhausen „www.zweckverband-talhausen.de“ unter der Rubrik öffentliche Bekanntmachungen.
1. Festsetzung und Genehmigung des Wirtschaftsplans 2025:
I. Festsetzung Wirtschaftsplan:
Die Verbandsversammlung hat am 09.04.2025 auf Grund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) vom 08.01.1992, zuletzt geändert 17.06.2020, der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) vom 07.12.1992 i. V. m. den §§ 18 und 19 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit vom 16.09.1974, zuletzt geändert 17.06.2020, sowie den §§ 89 und 96 der Gemeindeordnung für Ba-Wü. in der Fassung vom 24.07.2000 den Wirtschaftsplan 2 0 2 5 festgesetzt.
Festsetzungsbeschluss
1. Erfolgsplan
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 3.232.350 € |
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 3.232.350 € |
Jahresergebnis | 0 € |
2. Liquiditätsplan
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 2.088.950 € |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 2.242.450 € |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) | - 153.500 € |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 257.000 € |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 7.627.000 € |
2.6 veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | - 7.370.000 € |
2.7 veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | - 7.523.500 € |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 7.627.000 € |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 257.000 € |
2.10 veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 7.370.000 € |
2.11 veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) | - 153.500 € |
3. Kreditaufnahmen
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen | 6.500.000 € |
4. Verpflichtungsermächtigungen
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | 1.015.000 € |
5. Kassenkredite
Höchstbetrag der Kassenkredite | 1.000.000 € |
6. Betriebskostenumlage
Eberdingen | 123.290 |
Hemmingen | 335.310 |
Korntal-Münchingen | 446.870 |
Markgröningen | 541.400 |
Schwieberdingen | 558.980 |
Gesamtbetrag | 2.005.850 |
7. Zinsumlage
Eberdingen | 17.730 € |
Hemmingen | 42.920 € |
Korntal-Münchingen | 43.690 € |
Markgröningen | 72.730 € |
Schwieberdingen | 79.930 € |
Gesamtbetrag | 257.000 € |
8.Kapitalumlage
Eberdingen | 15.660 € |
Hemmingen | 37.910 € |
Korntal-Münchingen | 38.590 € |
Markgröningen | 64.240 € |
Schwieberdingen | 70.600 € |
Gesamtbetrag | 227.000 € |
9. Die endgültige Höhe der Betriebs- und Kapitalumlage sowie der Zinsumlage wird von der Verbandsversammlung mit dem Jahresabschluss 2025 festgesetzt.
II. Bestätigung der Gesetzmäßigkeit
Das Landratsamt Ludwigsburg hat mit Erlass vom 28.04.2025, Az.: L-02/902.51 die Gesetzmäßigkeit des beschlossenen Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 gemäß § 18 GKZ i.V.m. § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Gleichzeitig wird folgendes genehmigt:
1. Der Gesamtbetrag der im Liquiditätsplan vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 6.500.000 € nach § 18 GKZ i.V.m. § 87 Abs. 2 GemO.
2. Der im Liquiditätsplan durch Kredite zu finanzierende Gesamtbetrag für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 900.000 € nach § 18 GKZ i.V.m. § 86 Abs. 4 GemO.
3. Der im Wirtschaftsplan vorgesehene Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 1.000.000 € nach § 18 GKZ i.V.m. § 89 Abs. 3 GemO
III. Öffentliche Auslegung
Der Wirtschaftsplan 2025 liegt während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus Markgröningen, 71706 Markgröningen, Marktplatz 1, 2. Stock Zimmer Nr. 25 vonMontag, 26.05.2025 bis Mittwoch, 04.06.2025 - je einschließlich - zur Einsichtnahme aus.
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO erlassener Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem ZV Gruppenklärwerk Talhausen, Sitz Markgröningen, geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Markgröningen, den 09.04.2025
gez. Jens Hübner
Verbandsvorsitzender ZV Talhausen
2. Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 01.01.2023 – 31.12.2023
€ | ||
1. | Erfolgsrechnung | |
1.1 | Summe Erträge | 2.489.094,32 |
1.2 | Summe Aufwendungen | 2.489.094,32 |
1.3 | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 0 |
nachrichtlich: | ||
Vorauszahlungen des Zweckverbands auf die spätere Fehlbetragsabdeckung | 0 | |
Vorauszahlungen an die Verbandsgemeinden auf die spätere Überschussabführung | 0 | |
2. | Liquiditätsrechnung | |
2.1 | Zahlungsmittelüberschuss/ -bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit | - 394.000 |
2.2 | Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Investitionstätigkeit | - 917.000 |
2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) | - 1.311.000 |
2.4 | Finanzierungsmittelüberschuss/ -bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 1.165.000 |
2.5 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) | - 146.000 |
2.6 | Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 0 |
3. | Bilanzsumme | 7.915.402,88 |
2. Beschluss
Verwendung des Jahresüberschusses/Behandlung des Jahresfehlbetrags
Verwendung des Jahresüberschusses: 0 €
Behandlung des Jahresfehlbetrags: 0 €
Der Zweckverband schließt ergebnisneutral ab.
3. Umlage
3.1 Betriebskostenumlage | 1.648.474,54 € |
3.2 Kostenaufteilung nach Schlüssel: | |
auf Einwohner gesamt: | 989.084,72 € |
auf Abwassermenge gesamt: | 659.389,82 € |
3.3 Kapitalumlage | 965.878,05 € |
3.4 Kostenaufteilung nach Schlüssel: | |
auf Einwohner gesamt: | 579.526,83 € |
auf Abwassermenge gesamt: | 386.351,22 € |
4. Entlastung
Der Betriebsleitung wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.
Das mit dem Jahresabschluss beauftragte Steuerberatungsbüro Treubert in 72669 Unterensingen hat für den Jahresabschluss zum 31.12.2023 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Jahresabschluss 2023 des Zweckverbands Gruppenklärwerk Talhausen, Sitz Markgröningen, liegt gemäß § 16 Abs.3 EigBG (Fassung vom 08.01.1992, letzte Änderung vom 17.06.2020) in der Zeit von Montag, den 26.05.2025 bis Mittwoch, den 04.06.2025 - je einschließlich - zur Einsichtnahme während der Sprechzeiten bei der Geschäftsstelle des Zweckverbands Gruppenklärwerk Talhausen im Rathaus der Stadt Markgröningen, Marktplatz 1, Zimmer 25 öffentlich aus.
Markgröningen, 09.04.2025
gez. Jens Hübner
Verbandsvorsitzender ZV Talhausen