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Feststellung der Jahresrechnung des Gemeindeverwaltungsverband Waldenbuch / Steinenbronn für das Jahr 2024

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Waldenbuch / Steinenbronn hat die Jahresrechnung 2024 in seiner Sitzung am 17.07.2025 festgestellt....

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Waldenbuch / Steinenbronn hat die Jahresrechnung 2024 in seiner Sitzung am 17.07.2025 festgestellt.

Die Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht 2024 liegt in der Zeit vom 04.08.2025 bis 12.08.2025 – je einschließlich – im Neuen Rathaus, 71111 Waldenbuch, Marktplatz 5, Zimmer 11, öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Das Ergebnis der Jahresrechnung wird wie folgt festgestellt:

EUR

1.Ergebnisrechnung
1.1Summe der ordentlichen Erträge

20.456,49

1.2Summe der ordentlichen Aufwendungen

20.456,49

1.3Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0,00

1.4Außerordentliche Erträge

0,00

1.5Außerordentliche Aufwendungen

0,00

1.6Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

0,00

1.7Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

0,00

2.Finanzrechnung
2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

19.878,41

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

27.925,78

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2)

-8.047,37

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00

2.6Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

0,00

2.7Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-8.047,37

2.8Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.9Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00

2.10Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

0,00

2.11Änderung des Finanzierungsmittelbestandes zum Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.7 und 2.10)

-8.047,37

2.12Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltswirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

0,00

2.13Anfangsbestand an Zahlungsmittel

9.350,43

2.14Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

-8.047,37

2.15Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)

1.303,06

3.Bilanz
3.1Immaterielles Vermögen

0,00

3.2Sachvermögen

0,00

3.3Finanzvermögen

9.759,00

3.4Abgrenzungsposten

0,00

3.5Nettoposition

0,00

3.6Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

9.759,00

3.7Basiskapital

0,00

3.8Rücklagen

0,00

3.9Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10Sonderposten

0,00

3.11Rückstellungen

0,00

3.12Verbindlichkeiten

9.759,00

3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

3.14Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 und 3.13)

9.759,00

Hinweis:

Nach § 4 Abs. 4 GemO wird eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung — sofern nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss innerhalb eines Jahres, seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung, nach § 121 Abs. 1 GemO beanstandet hat — von Anfang an unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Die Unbeachtlichkeit tritt nicht ein, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung der Satzung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Erscheinung
Stadtnachrichten Waldenbuch
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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