Aus den Rathäusern

Feststellung der Standsicherheit von Grabmalen

Nach Ende der Frostperiode ist auf Grund der Unfallverhütungsvorschriften für die Friedhöfe an den Grabmalen eine Standsicherheitsprüfung (sog. Rüttelprobe)...

Nach Ende der Frostperiode ist auf Grund der Unfallverhütungsvorschriften für die Friedhöfe an den Grabmalen eine Standsicherheitsprüfung (sog. Rüttelprobe) durchzuführen. Diese Überprüfung fand innerhalb der letzten Tage auf dem Weiler Friedhof durch die TBR-Mitarbeiter statt.

Gemäß §§ 16 und 17 der Friedhofsordnung vom 12.12.1990 in der Fassung vom 28.11.2023 der Stadt Rottenburg am Neckar haben die Verfügungsberechtigten bzw. Nutzungsberechtigten dauernd dafür Sorge zu tragen, dass die Grabmale und die Grabausstattungen standsicher sind. Die Unterhaltspflichtigen (Angehörigen) werden somit aufgefordert, durch eine Druckprüfung in erster Linie selbst zu überprüfen, ob die Standsicherheit der Grabmale noch gewährleistet ist.
Werden bei den Selbstkontrollen Mängel festgestellt, so besteht die Verpflichtung und Verantwortung, unverzüglich Abhilfe zu schaffen.
Wir empfehlen daher allen Verfügungs- und Nutzungsberechtigten von Gräbern, sich in der nächsten Zeit auf den Friedhöfen umzuschauen und evtl. anfallende Instandsetzungsarbeiten an den Grabmalen von einer Fachfirma umgehend durchführen zu lassen.

Die bei den städtischen Rüttelproben festgestellten Mängel werden den Verfügungsberechtigten, bzw. den Nutzungsberechtigten, mitgeteilt und sind umgehend zu beseitigen.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Rottenburg am Neckar, Ausgabe Bad Niedernau, Bieringen, Obernau, Weiler
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025
Amtsblatt der Stadt Rottenburg am Neckar, Ausgabe Bad Niedernau, Bieringen, Obernau, Weiler
NUSSBAUM+
Ausgabe 16/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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