Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 28.4.2026 die abgeschlossene Jahresrechnung 2021 der Stadtwerke beraten und beschließt gemäß § 9 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in der Fassung vom 8.1.1992 Folgendes:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2021 wird gem. § 16 Abs. 3 EigBG wie folgt festgestellt:
1.1 Bilanzsumme 31.537.546,67 €
1.1.1 Davon entfallen auf der
Aktivseite auf
- das Anlagevermögen 21.269.521,57 €
- das Umlaufvermögen 10.267.432,66 €
- Rechnungsabgrenzungsposten 592,44 €
1.1.2 Davon entfallen auf der
Passivseite auf
- das Eigenkapital 5.761.068,42 €
- die empfangenen Ertragszuschüsse 2.269.224,00 €
- die Rückstellungen 995.764,72 €
- die Verbindlichkeiten 22.511.489,53 €
1.2 Jahresverlust -99.329,25 €
1.2.1 Summe der Erträge 9.132.402,75 €
1.2.2 Summe der Aufwendungen 9.231.732,00 €
2. Der Jahresverlust 2021 in Höhe von 99.329,25 € wird auf die neue Rechnung vorgetragen.
3. Die im Vermögensplan 2021 aus dem Vorjahr übertragenen Mittel in Höhe von 3.397.000,00 € werden festgesetzt.
4. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke für das Jahr 2021 durch die Wirtschaftsprüfer der Kanzlei Rödl und Partner wurde dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben. Die Prüfung schließt mit dem Ergebnis, dass die Feststellung des Jahresabschlusses 2021 in die Wege geleitet und die Werkleitung entlastet werden kann.
5. Die Werkleitung der Stadtwerke Bad Friedrichshall wird nach erfolgter Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021 entlastet.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 16 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz von Baden-Württemberg bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Jahresrechnung und der Lagebericht 2021 der Stadtwerke Bad Friedrichshall in der Zeit vom 8.5. bis einschließlich 21.5.2026 auf dem Rathaus, Zimmer 39 zur Einsichtnahme ausgelegt sind.
Timo Frey
Bürgermeister
