Der Gemeinderat hat am 23.09.2025 beschlossen:
1. Der Bericht der Innenrevision über die Prüfung des Jahresabschlusses 2023 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Jahresabschluss 2023 wird, wie unter Punkt III aufgeführt, festgestellt.
3. Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 6.828,90 € auf neue Rechnung vorzutragen
4. Die Betriebsleitung wird entlastet.
Punkt III der Beschlussvorlage umfasst:
Der Jahresabschluss bedarf der Feststellung durch den Gemeinderat. Für den Feststellungsbeschluss gibt es nach neuem Eigenbetriebsrecht eine gesonderte Anlage 9. Gemäß dieser Anlage empfiehlt die Verwaltung, den Jahresabschluss wie folgt festzustellen:
Anlage 9
(zu § 13 i.V.m. § 16 Absatz 3 Satz 2 EigBG)
Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt der Gemeinderat am 23.09.2025 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung der Stadt Donaueschingen für das Jahr 2023 mit folgenden Werten fest:
EUR | ||
1. | Erfolgsrechnung | |
1.1 | Summe Erträge | 5.482.535,96 |
1.2 | Summe Aufwendungen | -5.475.707,06 |
1.3 | Jahresüberschuss/Fehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)1 | 6.828,90 |
nachrichtlich: | ||
Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung | 0,00 | |
Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Überschussabführung | 0,00 | |
2. | Liquiditätsrechnung | |
2.1 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit | 185.930,00 |
2.2 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | -1.487.863,94 |
2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) | -1.301.933,94 |
2.4 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit | 501.933,94 |
2.5 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)2 | -800.000,00 |
2.6 | Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | 800.000,00 |
3. | Bilanzsumme | 35.917.652,87 |
1 | Betrag muss mit dem Posten Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag in der Bilanz auf der Passivseite übereinstimmen. | |
2 | Einschließlich der Einzahlungen aus Fehlbetragsübernahmen der Gemeinden bzw. der Auszahlungen für Überschussabführungen an die Gemeinde (auch Vorauszahlungen). |
Die Verwaltung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 6.828,90 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Der Jahresabschluss inkl. Lagebericht liegt in der Zeit vom 17.10.2025 bis einschließlich 28.10.2025 beim Amt für Finanzen – Stadtkämmerei, Zimmer 102, Villinger Straße 37, 78166 Donaueschingen öffentlich aus.
Die Stabsstelle Innenrevision hat bei der Prüfung keine Beanstandungen erhoben, die einer Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat entgegenstehen.