Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Feststellung des Jahresabschlusses 2024

Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.01.2026 den Jahresabschluss für das Jahr 2024 wie nachfolgend...

Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.01.2026 den Jahresabschluss für das Jahr 2024 wie nachfolgend festgestellt:

1. Ergebnisrechnung

1.1Summe der ordentlichen Erträge

72.988.339,17

1.2Summe der ordentlichen Aufwendungen

70.842.085,55

1.3Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

2.146.253,62

1.4Außerordentliche Erträge

335.147,60

1.5Außerordentliche Aufwendungen

15.846,11

1.6Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

319.301,49

1.7Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

2.465.555,11

2. Finanzrechnung

2.1Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

70.356.339,53

2.2Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

65.213.505,45

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung
(Saldo aus 2.1 und 2.2)

5.142.834,08

2.4Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

4.702.937,94

2.5Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

22.390.441,86

2.6Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit
(Saldo aus 2.4 und 2.5)

-17.687.503,92

2.7Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6)

-12.544.669,84

2.8Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

100.000,00

2.9Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

2.650.000,00

2.10Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

-2.550.000,00

2.11Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-15.094.669,84

2.12Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen

18.710.933,15

2.13Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

11.986.906,65

2.14Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)

3.616.263,31

2.15Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres
(Saldo aus 2.13 und 2.14)

15.603.169,96

3. Bilanz

3.1Immaterielles Vermögen

176.012,78

3.2Sachvermögen

188.257.355,14

3.3Finanzvermögen

51.317.703,79

3.4Abgrenzungsposten

10.697.522,02

3.5Nettoposition

0,00

3.6Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)

250.448.593,73

3.7Basiskapital

155.007.758,75

3.8Rücklagen

52.624.392,14

3.9Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

0,00

3.10Sonderposten

36.119.042,82

3.11Rückstellungen

186.814,13

3.12Verbindlichkeiten

4.091.286,58

3.13Passive Rechnungsabgrenzungsposten

2.419.299,04

3.14Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)

250.448.593,73

4. Ergebnisverwendung

Der Überschuss in Höhe von 2.465.555,11 € wird mit einem Betrag von 2.146.253,62 € der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und mit einem Betrag von 319.301,49 € der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zugeführt.

Detaillierte Darstellung der Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen2)

drittvorangegangenes Jahr

zweitvorangegangenes Jahr

Vorjahr

Haushaltsjahr

EUR

EUR

EUR

EUR

1

2

3

4

1.

beim ordentlichen Ergebnis

1.1

Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren aus dem ordentlichen Ergebnis

1.2

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

4.909.874,00

5.204.202,59

4.844.351,79

2.146.253,62

1.3

Minderung des Basiskapitals nach Artikel 13 Abs. 6 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts

1.4

Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses

1.5

Verwendung des Überschusses des Sonderergebnisses zum Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses

1.6

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

1.7

Fehlbetragsvortrag auf das ordentliche Ergebnis folgender Haushaltsjahre

1.8

Verrechnung eines Fehlbetrags beim ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital

2.

beim Sonderergebnis

2.1

Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

167.858,24

397.393,56

305.096,99

319.301,49

2.2

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses

2.3

Verrechnung eines Fehlbetrags beim Sonderergebnis mit dem Basiskapital

5. Ermächtigungsübertragungen in das Haushaltsjahr 2025

Die Ermächtigungsübertragungen betragen 18.070.977,64 €. Davon sind 881.343,67 € genehmigungspflichtig.

Soweit noch nicht geschehen, werden entstandene über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt. Gleichzeitig wird den nach § 84 Abs. 2 GemO überplanmäßigen Investitionsauszahlungen zugestimmt.

Nach § 95b GemO wird der Jahresabschluss inklusive Rechenschaftsbericht in der Zeit vom 26.01.2026 bis einschließlich 04.02.2026 bei der Stadtverwaltung Donaueschingen (Zi. 208), Villinger Straße 37, öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus wird der Jahresabschluss auf der Internetseite der Gemeinde öffentlich bereitgestellt. Auf der Internetseite der Gemeinde www.donaueschingen.de finden Sie den Jahresabschluss unter Stadt & Bürger/ Rathaus/ Stadtverwaltung/ Haushalt und Finanzen.

Donaueschingen, den 20.01.2026

gez. Erik Pauly, Oberbürgermeister

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Stadt Donaueschingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Donaueschingen
Kategorien
Aus den Rathäusern