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Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeindewerke Unterkirnach GmbH zum 31.12.2023

Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeindewerke Unterkirnach GmbH zum 31.12.2023 Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 03. Juni 2025 folgenden Beschluss...

Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeindewerke Unterkirnach GmbH zum 31.12.2023

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 03. Juni 2025 folgenden Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeindewerke Unterkirnach GmbH zum 31.12.2023 gefasst:

Gemeindewerke Unterkirnach GmbH

Unterkirnach

Gesellschafterbeschluss

Unter Verzicht auf alle Formen und Fristen für die Einberufung einer Gesellschafterversammlung nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag fasst die Gesellschafterin, die Gemeinde Unterkirnach, mit Zustimmung des Gemeinderates heute in der Sitzung vom 03.06.2025 folgende Beschlüsse, die den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 zum Gegenstand haben:

1. Der von Wirtschaftsprüfer Rolf Engesser, Donaueschingen, geprüfte und mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 25. April 2025 versehene Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023, der einen Jahresfehlbetrag von 38.943,26 € ausweist, wird festgestellt und genehmigt.

2. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2023 wird nach Verrechnung mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr von -228.444,56 € als Bilanzverlust von 267.387,82 € vorgetragen.

3. Die Geschäftsführung, wahrgenommen durch den Geschäftsführer, Herrn Andreas Braun, wird für das Geschäftsjahr 2023 entlastet.

Der Jahresabschluss mit Anhang liegt in der Zeit

von Montag, 16. Juni 2025 bis Montag, 30. Juni 2025

je einschließlich, im Rathaus, Villinger Str. 5, Foyer, zur öffentlichen Einsichtnahme aus.

Unterkirnach, den 4. Juni 2025

Andreas Braun, Bürgermeister

Erscheinung
Nachrichten Unterkirnach – Amtsblatt der Gemeinde Unterkirnach
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Unterkirnach
13.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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