Gemäß § 16 Eigenbetriebsgesetz in der Fassung vom 8.1.1992 (GBl. 1992, 21), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.6.2020 (GBl. S. 403), hat der Gemeinderat am 21.2.2025 den Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Bönnigheim mit den nachstehenden Ergebnissen festgestellt sowie die Verwendung des Jahresfehlbetrags wie folgt beschlossen:
1. Feststellung des Jahresabschlusses
1.1 Bilanzsumme 13.429.586,18 €
1.1.1 davon entfallen auf der Aktivseite auf
– das Anlagevermögen 9.739.417,41 €
– Beteiligungen 369.789,06 €
– das Umlaufvermögen 3.320.379,71 €
13.429.586,18 €
1.1.2 davon entfallen auf der Passivseite auf
– das Eigenkapital 3.586.781,86 €
– die empfangenen Ertragszuschüsse 2.706.412,91 €
– die Rückstellungen 541.871,00 €
– die Verbindlichkeiten 6.594.520,41 €
13.429.586,18 €
1.2 Jahresergebnis
1.2.1 Summe Erträge 4.236.384,82 €
1.2.2 Summe Aufwendungen -4.594.001,90 €
Jahresfehlbetrag: -357.617,08 €
2. Verwendung des Jahresfehlbetrags:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -357.617,08 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Entlastung der Betriebsleitung
Der Betriebsleitung wird die Entlastung erteilt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 EigBG).
4. Ausgleich des Jahresfehlbetrags des Mineralfreibads
Die Stadt Bönnigheim beschließt, eine Einlage in Höhe von 434.711,99 € in die Allgemeine Rücklage der Sparte Mineralfreibad zu leisten.
Dies entspricht dem liquiditätswirksamen Jahresfehlbetrag des Mineralfreibads:
Jahresfehlbetrag Mineralfreibad 2021: -566.995,99 €
abzüglich Abschreibungen 2021: 132.669,00 €
zzgl. Auflösung von Zuschüssen 2021: -385,00 €
-434.711,99 €
Der Ausgleich erfolgt im Wirtschaftsjahr 2022.
Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 16 Abs.4 des Eigenbetriebsgesetzes bekanntgegeben.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht an sieben Tagen, und zwar von Freitag, 28.2.2025 bis Dienstag, 11.3.2025 jeweils einschließlich, während der üblichen Dienststunden im Rathaus Bönnigheim, Zimmer 208 zur Einsicht ausliegt.
Bönnigheim, 24.2.2025
gez. Albrecht Dautel, Bürgermeister