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Feststellungsbeschluss AZV

1 Beschlussvorlage Zweckverband Abwasserreinigung Kötachtal Gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 18...
Beschlussvorlage

1 Beschlussvorlage Zweckverband Abwasserreinigung Kötachtal

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 18 und 20 GKZ und § 7 der Verbandssatzung vom 3. November 1976, zuletzt geändert am 06. Dezember 2022, wird der Feststellungsbeschluss mit Lagebericht vorgelegt.

Feststellungsbeschluss 2024

Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt die Verbandsversammlung am 15.07.2025 den Jahresabschluss des Zweckverbands Abwasserreinigung Kötachtal für das Jahr 2024 mit folgenden Werten fest:

Euro

1.

Erfolgsrechnung

1.1

Summe Erträge

1.139.681,69

1.2

Summe Aufwendungen

1.139.681,69

1.3

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2)

0,00

nachrichtlich:

Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung

Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere

Überschussabführung

2.

Liquiditätsrechnung

2.1

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender

Geschäftstätigkeit

196.641,85

2.2

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

- 333.603,38

2.3

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.1 und 2.2)

- 136.961,53

2.4

Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus

Finanzierungstätigkeiten

265.606,15

2.5

Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende

des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4)

128.644,62

2.6

Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen

Einzahlungen und Auszahlungen

-

3.

Bilanzsumme

4.526.991,86

Entlastung des Verbandsvorsitzenden

Aufgrund § 16 Absatz 3 Nr. 3 EigBG wird dem Verbandsvorsitzenden Entlastung erteilt.

Bad Dürrheim, den 15.07.2025

Verbandsvorsitzender

Bürgermeister Jonathan Berggötz

FESTSTELLUNG:

Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung vom 15.07.2025, Drucksache Nr. 4/2025, das Ergebnis der Jahresrechnung 2024 gemäß § 95 Abs. 2 GemO in Verbindung mit §§ 18 und 20 GKZ wie beantragt festgestellt.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Tuninger Bote – das Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
von Gemeinde Tuningen
23.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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