Gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit §§ 18 und 20 GKZ und § 7 der Verbandssatzung vom 3. November 1976, zuletzt geändert am 06. Dezember 2022, wird der Feststellungsbeschluss mit Lagebericht vorgelegt.
Auf Grund von § 16 Absatz 3 des Eigenbetriebsgesetzes stellt die Verbandsversammlung am 15.07.2025 den Jahresabschluss des Zweckverbands Abwasserreinigung Kötachtal für das Jahr 2024 mit folgenden Werten fest:
Euro | ||
1. | Erfolgsrechnung | |
1.1 | Summe Erträge | 1.139.681,69 |
1.2 | Summe Aufwendungen | 1.139.681,69 |
1.3 | Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 0,00 |
nachrichtlich: | ||
Vorauszahlungen der Gemeinde auf die spätere Fehlbetragsabdeckung | ||
Vorauszahlungen an die Gemeinde auf die spätere Überschussabführung | ||
2. | Liquiditätsrechnung | |
2.1 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit | 196.641,85 |
2.2 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | - 333.603,38 |
2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1 und 2.2) | - 136.961,53 |
2.4 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeiten | 265.606,15 |
2.5 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahres (Saldo aus 2.3 und 2.4) | 128.644,62 |
2.6 | Überschuss/Bedarf aus wirtschaftsplanunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | - |
3. | Bilanzsumme | 4.526.991,86 |
Aufgrund § 16 Absatz 3 Nr. 3 EigBG wird dem Verbandsvorsitzenden Entlastung erteilt.
Bad Dürrheim, den 15.07.2025
Verbandsvorsitzender
Bürgermeister Jonathan Berggötz
Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung vom 15.07.2025, Drucksache Nr. 4/2025, das Ergebnis der Jahresrechnung 2024 gemäß § 95 Abs. 2 GemO in Verbindung mit §§ 18 und 20 GKZ wie beantragt festgestellt.