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Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan - Generelle Fortschreibung 16. punktuelle Änderung im Bereich "Hummelbühl - Oberwiesach - Grub III - Norderweiterung"

Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan – Generelle Fortschreibung 16. punktuelle Änderung im Bereich „Hummelbühl – Oberwiesach...
Plan


Feststellungsbeschluss

Flächennutzungsplan – Generelle Fortschreibung

16. punktuelle Änderung im Bereich

„Hummelbühl – Oberwiesach – Grub III - Norderweiterung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Loßburg hat am 02.12.2025 in öffentlicher Sitzung die 16. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Hummelbühl – Oberwiesach – Grub III - Norderweiterung“ festgestellt.

Der Geltungsbereich der 16. punktuellen Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche von insgesamt 1,23 ha und befindet sich am nordwestlichen Rand des bestehenden Gewerbegebietes des Ortsteils Betzweiler der Gemeinde Loßburg. Im Süden wird das Gebiet von einer Gehölzreihe mit dahinter liegenden Gewerbeflächen begrenzt, im Osten, Norden und Westen geht das Gebiet in die freie Landschaft über.

Der räumliche Geltungsbereich ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen. Maßgebend für die räumliche Abgrenzung ist der zeichnerische Teil der 16. punktuellen Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 20.11.2025.

Die 16. punktuelle Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Hummelbühl – Oberwiesach – Grub III - Norderweiterung“ ersetzt in seinem Geltungsbereich alle bisher dort geltenden Flächennutzungsplanänderungen.

Die 16. punktuelle Flächennutzungsplanänderung wurde von der zuständigen Verwaltungsbehörde am 27.01.2026 genehmigt.

Die 16. punktuelle Flächennutzungsplanänderung wird innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Loßburg an folgender Stelle zu jedermanns Einsicht bereitgehalten: Gemeinde Loßburg, Bauamt, Hauptstr. 50, 72290 Loßburg.

Nach § 215 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) werden

  • eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  • nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres ab dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Flächennutzungsplanänderung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Flächennutzungsplanänderung gegenüber der Stadt/Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen.

Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Flächennutzungsplanänderung verletzt worden sind.

Die Erteilung der Genehmigung der 16. punktuellen Flächennutzungsplanänderung wird hiermit bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die 16. punktuelle Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Hummelbühl – Oberwiesach – Grub III - Norderweiterung“ wirksam.

Loßburg, 16.02.2026

Christoph Enderle

Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 08/2026
von Gemeinde Loßburg
19.02.2026
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