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Feststellungsbeschluss Jahresabschluss 2023

Feststellungsbeschluss für den Jahresabschluss 2023 I. Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit...

Feststellungsbeschluss

für den Jahresabschluss 2023

I. Aufgrund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für Baden-Württemberg i. V. m. § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 28.11.2024 den Jahresabschluss 2023 mit folgenden Werten festgestellt:

1. ERGEBNISRECHNUNG

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

3.475.305,23 €

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

3.475.305,23 €

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

- €

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

- €

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

- €

1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)

- €

1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)

- €

2. FINANZRECHNUNG

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von

3.627.527,22 €

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von

1.725.929,42 €

2.3 Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts

1.901.597,80 €

(Saldo aus 2.1. und 2.2)
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

3.000,00 €

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

101.283,02 €

2.6 Zahlungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

- 98.283,02 €

(Saldo aus 2.4 und 2.5)

2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

1.803.314,78 €

(Saldo aus 2.3 und 2.6)
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

- €

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

979.280,02 €

2.10 Saldo aus Finanzierungstätigkeit

- 979.280,02 €

(Saldo aus 2.8 und 2.9)
2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands
(Saldo des Finanzhaushalts aus 2.7 und 2.10)

824.034,76 €

2.12. Zahlungsmittelbedarf aus
haushaltsunwirksamen Ein- und Auszahlungen

- 256.502,10 €

2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln

- €

2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
(Saldo aus 2.11. und 2.12)

567.532,66 €

2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln
(Saldo aus 2.13 und 2.14)

567.532,66 €

3. BILANZ

3.1 Immaterielles Vermögen

7.719,11 €

3.2 Sachvermögen

18.857.006,24 €

3.3 Finanzvermögen

593.343,12 €

3.4 Abgrenzungsvermögen

581,46 €

3.5 Gesamtbetrag der Aktivseite

19.458.649,93 €

3.6 Basiskapital

1.024.312,48 €

3.7 Rücklagen

- €

3.8 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses

- €

3.9 Sonderposten

3.207.589,74 €

3.10 Rückstellungen

- €

3.11 Verbindlichkeiten

15.226.747,71 €

3.12 Passive Rechnungsabgrenzungsposten

- €

3.13 Gesamtbetrag der Passivseite

19.458.649,93 €

II. Der Jahresabschluss 2023 liegt von Montag, dem 27.01.2025 bis einschließlich Freitag, dem 07.02.2025 gemäß § 18 GKZ in Verbindung mit § 95 b und § 105 GemO im Rathaus der Gemeinde Meckesheim, Friedrichstr. 10, Rechnungsamt, während der üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Meckesheim, den 28.11.2024
Maik Brandt
Verbandsvorsitzender
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Ausgabe 04/2025
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