1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Widdern für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 30.1.2025 den folgenden Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 558.000 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 631.900 |
1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -73.900 |
2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 517.000 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 486.900 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 30.100 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen für Investitionstätigkeit von | 30.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit von | 70.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -40.000 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -9.900 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 200.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 96.100 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 103.900 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 94.000 |
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird festgesetzt auf 200.000 EUR
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushalts-/Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR
2. Bekanntmachung der Wirtschaftsplansatzung
Die vorstehende Wirtschaftsplansatzung mit den Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 31.1.2025 vorgelegt. Der Wirtschaftsplan wurde vom Landratsamt Heilbronn am 25.2.2025 genehmigt.
Der Wirtschaftsplan steht bis zum Erlass eines neuen Wirtschaftsplans auf der Homepage der Stadt Widdern unter folgendem Link www.widdern.de/de/haushalts-und-wirtschaftsplan zum Abruf öffentlich bereit.
Widdern, 26.2.2025
Kevin Kopf
Bürgermeister