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Feststellungsbeschluss Wirtschaftsplan Eigenbetrieb Wasserversorgung

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Widdern für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg...

1. Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung Widdern für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 14 des Eigenbetriebsgesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 30.1.2025 den folgenden Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
1. im Erfolgsplan mit den folgenden Beträgen

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

558.000

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

631.900

1.3 Veranschlagtes Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-73.900

2. im Liquiditätsplan mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

517.000

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

486.900

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

30.100

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen für Investitionstätigkeit von

30.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit von

70.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-40.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-9.900

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

200.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

96.100

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

103.900

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans

(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

94.000

§ 2

Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird festgesetzt auf 200.000 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushalts-/Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4

Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 500.000 EUR

2. Bekanntmachung der Wirtschaftsplansatzung
Die vorstehende Wirtschaftsplansatzung mit den Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 31.1.2025 vorgelegt. Der Wirtschaftsplan wurde vom Landratsamt Heilbronn am 25.2.2025 genehmigt.
Der Wirtschaftsplan steht bis zum Erlass eines neuen Wirtschaftsplans auf der Homepage der Stadt Widdern unter folgendem Link www.widdern.de/de/haushalts-und-wirtschaftsplan zum Abruf öffentlich bereit.
Widdern, 26.2.2025
Kevin Kopf
Bürgermeister

Erscheinung
Widderner Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2025
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