Gemeinde Oberstenfeld
71720 Oberstenfeld
Aus den Rathäusern

Feuchttücher gehören nicht in die Toilette

Reißfeste Reinigungs- und Feuchttücher werden immer beliebter und landen häufig nach Gebrauch in der Toilette. Während reine Cellulose-Produkte wie...
Foto: Gemeinde Oberstenfeld

Reißfeste Reinigungs- und Feuchttücher werden immer beliebter und landen häufig nach Gebrauch in der Toilette. Während reine Cellulose-Produkte wie herkömmliches (Recycling-)Toilettenpapier im Abwasser schnell zerkleinert werden und zügig zur Kläranlage gelangen, sind Tücher mit Kunststofffasern aus Polymeren, Polypropylen, Polyethylen oder Polyester beständig. Sie lassen sich in der Toilette zwar gut herunterspülen, vermengen sich aber auf dem Weg durch die Abwasserpumpen – und verstopfen sie schlimmstenfalls. Kostspielige Wartungsarbeiten sind häufig die Folge. Wenn die Tücher bis in unsere Kläranlage gelangen, müssen sie dort aufwendig aus dem Abwasser geharkt und Verklumpungen sogar von Hand entfernt werden – das muss nicht sein! Reißfeste Feuchttücher gehören einfach nicht in die Toilette. Eine einheitliche Kennzeichnung ist zurzeit leider nicht verpflichtend, auch sind die Hinweise zu richtiger Entsorgung oft irreführend oder fehlen teilweise ganz.

Für Feuchttücher gilt darum, wie auch für reißfeste Kosmetik-Tücher, Tampons, Slipeinlagen, Wattestäbchen, Verbände, Kondome, Zigarettenkippen: Sie gehören nicht in die Toilette, sondern in den Restmüll, Essensreste und Küchenabfälle in den Biomüll. Das Wasserhaushalts- und das Kreislaufwirtschaftsgesetz verbieten es sogar, solche Abfälle mit dem Abwasser zu entsorgen.

Daher bitten wir darum, unsere Mitarbeiter in der Kläranlage zu unterstützen und die Feuchttücher im Restmüll zu entsorgen. Vielen Dank!

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Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Oberstenfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 37/2024

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von Gemeinde Oberstenfeld
13.09.2024
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