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Feuer im Wald – Handreichung des Kreisforstamtes Esslingen für Waldbesitzende

Sehr geehrte Damen und Herren, Zunehmende Trockenheit und auch Hitzeperioden führen zu extremen Situationen im Wald und bieten unbeaufsichtigten oder...


Sehr geehrte Damen und Herren,


Zunehmende Trockenheit und auch Hitzeperioden führen zu extremen Situationen im Wald und
bieten unbeaufsichtigten oder unbedacht entzündeten Feuerquellen die Möglichkeit, einen
Waldbrand zu entzünden.
Wir wollen Waldbesitzende mit diesem Schreiben auf ihre Verantwortung als Waldbesitzer hinweisen
und Handlungsfelder bezüglich Feuer am und im Wald aufzeigen. Insbesondere zu den
Themenbereichen Grillstellen, wilde Feuerstellen und Sonnwendfeuer tauchen immer wieder
Fragen auf, die wir mit diesem Schreiben bereits im Vorfeld klären möchten.


1. Wie hoch ist die Waldbrandgefahr?
Tagesaktuelle Informationen dazu gibt es im Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes.
Hier gibt es eine Skalierung in 5 Stufen. Ab Stufe 3 sollte erhöhte Aufmerksamkeit gelten.
Ab Stufe 4 wird – insbesondere bei einer mehrere Tage dauernden Prognose – dringend
empfohlen, die eigenen Grillstellen auf aktuelle Risiken zu prüfen und gegebenenfalls zu sperren.
Wichtige Indikatoren für Risiken sind die Nähe zu den nächsten Bäumen, Funkenschutz
und die ortsübliche Art der Nutzung/Belegung.
www.dwd.de/DE/leistungen/waldbrandgef/waldbrandgef.html


Weitere Anhaltspunkte bezüglich der Bodenfeuchte gibt es im Dürremonitor des Helmholtzinstituts.
www.ufz.de/index.php


2. Wer ist für eine Sperrung der Grillplätze zuständig?
Grillstellen liegen immer in der Verantwortung des jeweiligen Waldbesitzers. Das kann die jeweilige
Gemeinde sein oder das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die AöR ForstBW.
Für die gemeindeeigenen Grillstellen entscheidet die Gemeinde selbstständig über Schließung
und Öffnung ihrer Grillstellen.
Liegt eine Grillstelle in der Zuständigkeit von ForstBW, entscheidet der jeweilige Forstbezirk von
Forst BW über Öffnung und Schließung der Grillstelle.

3. Was führt zu erhöhter Waldbrandgefahr?
a) Faktor Mensch
In unseren Breiten käme es von Natur aus nur extrem selten zu Waldbränden. Die allermeisten Waldbrände werden durch fahrlässiges Verhalten von Menschen verursacht, z. B. durch weggeworfene Zigaretten, die unbeaufsichtigte/ungelöschte Glut an Grillstellen.


b) Faktor Feuchtigkeit
Im Landkreis Esslingen sind im Schnitt zwischen rund 700 mm Niederschlag im Westen des Kreises und bis zu 1.000 mm am Albtrauf im Osten des Kreises zu verzeichnen. Rund ein Viertel dieser Menge fällt in den Sommermonaten Juni bis August. Grundsätzlich fällt hier mindestens so viel Regen wie im Durchschnitt Deutschlands, aber er fällt nicht zwingend gleichmäßig über das Jahr verteilt. Gerade wenn es sonnig, windig und womöglich heiß ist, fehlt der Regen für die Vegetation – und als Brandschutz für den Boden und den Bodenbelag in Form von Streu.. Der Waldbrandrisiko steigt in der Folge.


c) Faktor Brennmaterial
Feuer braucht brennbares Material. Im Landkreis Esslingen sind Feuer in der Regel Bodenfeuer. Stehende Bäume sind deutlich schwerer entflammbar wie trockenes Laub oder Grasreste vom Vorjahr. In unserem Landkreis dominieren Laubmischwälder. Die Streu dieser Wälder zersetzt sich deutlich schneller als die von Nadelbäumen dominierten Wäldern. Waldfeuer haben es daher bei uns schwerer, sich auszubreiten, wie in anderen Regionen Deutschlands.
Was ist erlaubt?


a) Grillen im Wald
Feuer zu machen ist ganzjährig ausschließlich an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen, z. B. an den Grillplätzen, erlaubt. Mitgebrachte Grillgeräte gehören nicht in diese Kategorie. Darin ein Feuer zu entzünden, birgt ein erhebliches Waldbrandrisiko und ist daher nicht erlaubt.
Auch an den erlaubten Feuerstellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden. Dafür sollten Nutzer von Grillplätzen unbedingt eine angemessene Menge Wasser dabeihaben. Bei kritischen Witterungsverhältnissen mit hohem Waldbrandrisiko können auch erlaubte Grillstellen gesperrt werden.


b) Sonnwendfeuer und ähnliche Traditionsveranstaltungen
Offenes Feuer, wie Sonnwendfeuer, muss grundsätzlich einen Abstand zum Waldrand von mindestens 100 Metern einhalten. Sonnwendfeuer werden als Brauchtum geduldet, sofern ausschließlich unbelastetes Holz verbrannt wird. Jedes in irgendeiner Form behandeltes Holz muss nach Kreislaufwirtschaftsgesetz ordnungsgemäß entsorgt werden.


c) Rauchen im Wald
Vom 01. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot für Waldbesucher.


4. Wer ist zuständig?
a) Die Ortsgemeinde als Verwaltung
Sonnwendfeuer sind bei der zuständigen Kommune anzumelden. Die Veranstaltung muss gegebenenfalls genehmigt werden. Bei Unterschreitung des Abstandes von 100 m zum Wald ist das Forstamt die Genehmigungsbehörde (näheres dazu s.u.)

b) Die Feuerwehr
Bei Feuer im Wald ist die örtliche Feuerwehr als erstes zu verständigen. Dies erfolgt über die integrierte Leitstelle Esslingen, erreichbar über den Notruf 112. Diese informiert auch die Polizei und den zuständigen Förster/die zuständige Försterin.


c) Das Forstamt
Das Forstamt steht den Kommunen beratend zur Seite, erste Ansprechpartner sind die Revierleitungen vor Ort. Das Forstamt gibt Empfehlungen, wann die örtlichen Grillstellen auf ein erhöhtes Risiko zu prüfen und ggfls. zu sperren sind. Bei einer den gesamten Landkreis betreffenden Gefahrenlage kann das Forstamt eine Allgemeinverfügung erlassen und damit alle Grillstellen im Landkreis sperren lassen. Diese Sperrung muss von den Waldbesitzern umgesetzt werden.


Bei Sonnwendfeuern, die den Abstand von 100 m zum Waldrand nicht einhalten, ist das Forstamt für die Ausnahmegenehmigung zuständig. Gegebenenfalls wird auch die Umweltschutzbehörde eingebunden.


Weiterführende Informationen rund um das Thema Feuer im Wald gibt es unter anderem in der „Themensammlung Waldbrand“, Redaktion: forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA BW) auf www.waldwissen.net:
www.waldwissen.net/de/waldwirtschaft/schadensmanagement/waldbrand/themensamm-lung-waldbrand
oder auf der Homepage der FVA BW unter www.fva-bw.de/news-seiten/waldbrandma-nagement


Mit freundlichen Grüßen
gez. Samuleit, Amtsleiterin

Erscheinung
Mitteilungsblatt Reudern – Stadt Nürtingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
von Landratsamt Esslingen
28.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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