Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Mindestabstände sind im Vorfeld eigenverantwortlich durch die verantwortlichen Personen zu prüfen.
Die Feueranmeldung sollte spätestens zwei Tage vor Beginn, während den Öffnungszeiten des Rathauses, vorliegen!
Um die örtliche Feuerwehr und die Rettungsleitstelle über Feueranmeldungen korrekt informieren zu können, werden folgende Informationen von Ihnen benötigt:
• Name der verantwortlichen Person mit Telefonnummer
• Örtlichkeit des geplanten Feuers, Gewann und die Flurstücksnummer
• geplanter Wochentag und Zeit (von/bis)
Es ist durch den Verantwortlichen selbst zu prüfen, ob eine bereits genehmigte Verbrennung aufgrund der aktuellen Waldbrandlage durchgeführt werden darf!