Vielleicht war es zu blauäugig, passend zu den Bänken auf dem Horn einen Mülleimer aus Holz her- und aufzustellen. Nun ja, fast drei Jahre durfte er leben.
Jetzt wurde er feuerbestattet.
Wer und weshalb sie das getan haben, findet vielleicht die Polizei heraus, denn hier handelt es sich um Sachbeschädigung.
Dazu steht im §303 des Strafgesetzbuchs: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.