Aus den Rathäusern

Feuerbrand - eine Gefahr für Obst- und Ziergehölze

Der Feuerbrand ist eine Krankheit, die Äpfel, Birnen und Quitten befällt. Ausgelöst wird sie durch das Bakterium Erwinia amylovora. Die Krankheit...
Mit Feuerbrand infiziertes Blütenbüschel an Apfel mit schwarzen Blütenstielen (aus: LTZ: Feuerbrand gefährdet Obst- und Ziergehölze)
Mit Feuerbrand infiziertes Blütenbüschel an Apfel mit schwarzen Blütenstielen (aus: LTZ: Feuerbrand gefährdet Obst- und Ziergehölze)Foto: Dennis Mernke/Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ)

Der Feuerbrand ist eine Krankheit, die Äpfel, Birnen und Quitten befällt. Ausgelöst wird sie durch das Bakterium Erwinia amylovora. Die Krankheit ist mittlerweile in ganz Baden-Württemberg verbreitet. Auch in der Stadt Östringen gibt es Feuerbrand. Grund genug, sich einmal mit dieser Krankheit zu beschäftigen. Zumal Feuerbrand eine große Gefahr für das Kernobst und die anfälligen Ziergehölze ist. Betroffen ist der Erwerbsobstbau, die Streuobstbestände, Baumschulen aber auch Hausgärten und das öffentliche Grün.

Die Krankheitssymptome

Ist die Pflanze befallen, verfärben sich zunächst die Blüten und werden braun bis schwarz. Über die Stiele zieht die Krankheit in die Blätter, die ebenfalls absterben. Auch die Früchte an den infizierten Zweigen verfärben sich braun bis schwarz. Infizierte Triebe fallen in einer Anlage zunächst durch eine hellere Färbung und eine leichte Welke auf. Später können sich die jungen Triebe am Ende wie der Griff eines Spazierstocks krümmen. Typisch für eine Feuerbrandinfektion ist die Bildung von feuchten, zunächst farblosen, später gelb-, rötlich bis dunkelbraunen gefärbten, klebrigen Tröpfchen, die man vor allem an jungen Früchten gut sieht. Dieser Schleim beinhaltet die ansteckenden Bakterien. Die Tröpfchen können aber auch ganz fehlen, wenn das Wetter trocken ist, zum Beispiel. Bei Obstbäumen sollte man auch prüfen, ob die Unterlage betroffen ist. Für den Menschen ist die Krankheit übrigens völlig ungefährlich.

Feuerbrand entdeckt – was tun

Die Krankheit ist nicht meldepflichtig, d.h. sie muss keiner Behörde gemeldet werden. In Baumschulen können ggf. Maßnahmen vorgeschrieben werden. Bei sonstigen Anlagen (Obstanlagen, Hausgärten, öffentliches Grün) gibt es keine pflanzengesundheitlichen Regelungen. Es gibt kein Mittel, das ausreicht, den Feuerbrand zufriedenstellend bekämpft.

Sie können aber Folgendes tun:

  • Kontrollieren Sie Ihre Bäume regelmäßig bei trockenem Wetter auf Symptome (Im Frühsommer und nach der Blüte)
  • Zu viel Stickstoffdünger erhöht die Anfälligkeit gegenüber Feuerbrand.
  • Wird ein Befall erkannt, so müssen Sie umgehend handeln: Befallene Triebe möglichst bei trockener und möglichst kalter Witterung bis 40 cm ins gesunde Holz zurückschneiden oder reißen
  • Werkzeuge, die im Sommer zum Schnitt von befallenen Pflanzen eingesetzt werden, müssen nach jedem Schnitt desinfiziert werden (mind. 1 Minute in 70-80%igen Ethanol), deshalb am besten mit mehreren Scheren im Wechsel arbeiten, im Winter ist die Desinfektion nicht nötig
  • Unter Umständen muss der ganze Baum gerodet werden. Achten Sie bei der Auswahl des Pflanzguts auf Sorten, die resistenter sind

Wohin mit dem Schnittgut

  • Kleine Mengen können in der Restmülltonne entsorgt werden, deren Inhalt verbrannt wird.
  • Größere Mengen können laut Auskunft des Abfallwirtschaftsbetriebs zu den Häckselplätzen gebracht werden. Um eine Verbreitung des Erregers zu verhindern, sollten dazu geschlossenen Behälter oder Säcke benutzt werden. Die Behälter müssen wieder mit genommen werden.
  • Große Mengen sollten direkt an Ort und Stelle verbrannt werden. Bis zur richtigen Wetterlage hierfür können Sie es abgedeckt am Grundstücksrand lagern. Bitte hier die einschlägigen Vorschriften beachten.
  • Auf keinen Fall darf das befallene Schnittgut nur gehäckselt und auf der Fläche verteilt werden.

Das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) hat einen Flyer zum Thema herausgegeben, aus dem auch die Informationen für diesen Artikel stammen. Bei Interesse erhalten Sie diesen per E-Mail oder per Post unter k.kussmaul@oestringen.de oder unter 07253/207-19 (Fr. Kußmaul, Umweltbeauftragte).

Erscheinung
Östringer Stadtnachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024

Orte

Östringen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Stadt Östringen
02.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto