Wegen der anhaltenden Trockenheit und des ausbleibenden Regens besteht derzeit Waldbrandgefahr. Deshalb hat das Landratsamt ein Verbot von Feuer jeglicher Art (dazu zählen z. B. auch Gasgrills, Einweggrills, Lotusgrills, … ) im Wald oder in der Nähe des Waldes (Abstand weniger als 100 m) verhängt. Das Verbot gilt ab sofort und auch für eingerichtete Feuerstellen, z. B. Grillplätze.
Bitte lassen Sie auch keine Glasscherben liegen, diese können durch Sonneneinstrahlung ebenfalls Feuer auslösen.
Wir möchten zusätzlich darauf hinweisen, dass zwischen dem 1. März und 31. Oktober in Baden-Württemberg Rauchverbot im Wald gilt.
Wer die Verbote nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und schlimmstenfalls sogar eine Straftat.
Die Polizeiverordnung und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes www.landkreis-waldshut.de.