Nach dem Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg muss jede Gemeinde auf eigene Kosten „eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufstellen und unterhalten. Maßgebendes Kriterium sind die örtlichen Verhältnisse, also das Gefahrenpotenzial“.
Inhalt des Feuerwehrbedarfsplans ist, das Gefahrenpotenzial zu konkretisieren und fachlich umzusetzen. Der Plan ist somit auch Voraussetzung für die Bezuschussung von Feuerwehrfahrzeugen.
Im Zusammenhang mit dem Erstellen einer Fahrzeugkonzeption wurde 2002 erstmals eine Bedarfsplanung in Walldorf aufgestellt, zuletzt 2020. Nachdem die im 2020er-Plan aufgeführten Maßnahmen inzwischen umgesetzt sind beziehungsweise sich in der Umsetzung befinden und die Planung für den Neubau des Feuerwehrhauses anstand, wurde im Vorjahr die Fortschreibung des Bedarfsplans in die Wege geleitet.
Mit externer Beratung und wissenschaftlicher Begleitung wurden im nun vorliegenden neuen Feuerwehrbedarfsplan sowohl die zukünftige technische Ausstattung als auch die personelle Situation analysiert. Ein wesentliches Element dabei war die feuerwehrtechnische Beratung zur Neuplanung des Feuerwehrhauses. Neben der Prüfung des Raumkonzepts gehörte dazu die Analyse der räumlich-zeitlichen Erreichbarkeit, um mögliche interkommunale Synergien zu identifizieren. Aufgabe war es auch, die Flächenentwicklung der Stadt in den nächsten zehn Jahren zu analysieren.
Die Auswertungen zeigten, dass die Siedlungsfläche Walldorfs durch den derzeitigen Standort innerhalb der in Baden-Württemberg üblichen Eintreffzeit von zehn Minuten hervorragend abgedeckt wird. Eine Simulation für den neuen Standort ergab in der Gesamtbetrachtung keine Unterschreitung des Schutzniveaus. Die Erreichbarkeit der Autobahn sowie der Gewerbe- und Industriebetriebe vom neuen Standort ist sogar besser.
Zum Raumkonzept des Feuerwehrhauses wurde zum Beispiel konkret vorgeschlagen, Bereiche für sogenannte „Tagesdienstfunktionen“ auch Co-Working-Plätze vorzusehen. Überhaupt sollte der Neubau mehr bauliche Flexibilität in Bezug auf die Nutzung der Räume erhalten, um einer eventuellen Erhöhung der hauptamtlichen Funktionen ausreichend Platz bieten zu können. Weil sich in diesem Fall künftig mehr Aktive im neuen Gebäude aufhalten werden, wurde auch vorgeschlagen, im und um das neue Gebäude besonders auf die Aufenthaltsqualität Wert zu legen.
Ein weiteres wichtiges Element im neuen Haus wird die Einrichtung der Räumlichkeiten für den Katastrophenschutz.
Die Stadt ist zwar keine eigene Katastrophenschutzbehörde, sie gehört jedoch zu den im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden. Über die Mitwirkung hinaus müssen die kreisangehörigen Gemeinden die erforderliche Ausrüstung beschaffen und unterhalten. Da kommt wiederum die Feuerwehr ins Spiel: Zu ihrer Aufgabe gehört es, auch bei öffentlichen Notständen Hilfe zu leisten. Die Stadt muss einen Verwaltungsstab einrichten und die Feuerwehr für die technische Bewältigung einen Führungsstab, die Verantwortung dafür trägt der Bürgermeister. Auch hierfür sollen im neuen Feuerwehrhaus entsprechende Räumlichkeiten bereitgestellt werden.
Die oben genannten Punkte wurden in die Aufgabenstellung für den Architekten-Wettbewerb für den Neubau übernommen. Wir sind gespannt auf das Ergebnis.
Im Zuge der wissenschaftlichen Begleitung wurde deutlich, dass wir in Walldorf eine leistungsfähige Feuerwehr haben, und wie wir wissen, auch eine sehr leistungsbereite.
Die SPD-Fraktion stimmt dem sehr ausführlichen und ebenso grundsätzlichen Feuerwehrbedarfsplan zu.
Unsere Freiwillige Feuerwehr verfügt mit ihrer Fahrzeug- und Geräteausstattung über eine moderne und zeitgemäße technische Ausstattung.
So muss es weiterhin bleiben. Deshalb soll 2025 für zwei Löschgruppenfahrzeuge LF 20 Ersatz beschafft werden. Wie üblich wurde der entsprechende Förderantrag gestellt. Da das neuere Fahrzeug 2008 beschafft und für die Nutzungsdauer von 25 Jahren gefördert wurde, kann der Ersatz dafür erst in acht Jahren gefördert werden. Somit wird die Wehr nur für ein Fahrzeug eine Förderung erhalten.
Die SPD-Fraktion unterstützt trotzdem aufgrund der angeführten Argumente der externen Berater und der Wehr – die Vorteile einer gemeinsamen Beschaffung zweier baugleicher LF 20 und die Preisentwicklung – den Kauf beider Fahrzeuge.
Beide werden für unsere Sicherheit gebraucht.
Stadtrat Manfred Zuber